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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0048 88/07/0041Rechtssatz
Weist der ObAS eine Berufung gegen einen Bescheid, der eine Berufung an den ObAS für zulässig erklärt hat, wegen Unzuständigkeit zurück, so wird die Frist zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages auch dann durch die Zustellung des aufhebenden Bescheides in Lauf gesetzt, wenn dieser kleinen Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung eines Wiedereinsetzungsantrages enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070040.X03Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2015