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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wird mit dem (verspäteten) Wiedereinsetzungsantrag neuerlich eine Beschwerde eingebracht, so ist diese wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vom VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100167.X02Im RIS seit
19.05.2006