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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 impl;Rechtssatz
Unterlässt der Antragsteller Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so liegt ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel der Eingabe vor. (Hinweis auf B 8.7.1980, 1563/80, VwSlg 10205 A/1980)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040042.X02Im RIS seit
31.01.2006Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010