RS Vwgh 1987/5/5 87/04/0042

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Veröffentlicht am 05.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 impl;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Unterlässt der Antragsteller Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so liegt ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel der Eingabe vor. (Hinweis auf B 8.7.1980, 1563/80, VwSlg 10205 A/1980)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040042.X02

Im RIS seit

31.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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