Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030069.X01Im RIS seit
25.07.2005