RS Vwgh 1989/9/19 89/08/0028

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §71 Abs2 impl;
VwGG §46 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080028.X01

Im RIS seit

01.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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