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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160140.X02Im RIS seit
20.05.2005Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009