RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0140

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §71 Abs2 impl;
VwGG §46 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160140.X02

Im RIS seit

20.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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