Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, welcher obersten Behörde im Sinn des Art 132 B-VG Verletzung der Entsc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Mit Bescheid der Grundverkehrs-Bezirkskommission mit dem Sitz bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 22. Juni 1990 wurde festgestellt, daß die Übertragung des Eigentums an einem näher bezeichneten Grundstück den Bestimmungen des Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. Nr. 6800-0 entspricht; der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von S 2.000,-- zu entrichten. Gegen d... mehr lesen...
Index: L67003 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4;B-VG Art20 Abs2;GVG NÖ 1989 §14 Abs4;GVG NÖ 1989 §7;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung nach § 7 des NÖ GVG 1989 ist als eine sogenannte Kollegialbehörde mit richterlichem Einschl... mehr lesen...
Dem Beschwerdevorbringen nach hat die Bezirkshauptmannschaft Krems mit Vorstellungsbescheid vom 13. Juli 1990 der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen. Dagegen habe die Beschwerdeführerin mit Anbringen vom 31. Juli 1990 Berufung erhoben. Die Berufung sei bei der Bezirkshauptmannschaft Krems am 1. August 1990 überreicht worden. Die belangte Behörde habe noch keine Entscheidung gefällt. Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wird beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
In einem beim Verwaltungsgerichtshof am 11. Dezember 1990 eingelangten, mit 8. Dezember 1990 datierten und als Beschwerde bezeichneten Schriftsatz machte der Beschwerdeführer im wesentlichen Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit einem Antrag bei der Stadt Wien auf Zuweisung einer Gemeindewohnung geltend. Gemäß Artikel 130 B-VG ist der Verwaltungsgerichtshof dazu berufen, über Beschwerden zu erkennen, mit denen Rechtswidrigkeit von letztinstanzlichen Bescheiden der Verwaltungsbeh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art130;B-VG Art17;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidungen in Angelegenheiten, in denen öff Stellen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, unterliegen nicht der Kontrolle des VwGH (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0313). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Beschei... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 21. November 1988 stellte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde den Antrag auf Abänderung der Grenzziehung des Naturschutzgebietes "Hammerauer-Moor" und Entlassung des Grundstückes n1 KG A bzw. durch Verordnung das Gebiet des "Hammerauer-Moores" unter Herausnahme der Parzelle n1 zum Naturschutzgebiet zu erklären. Die belangte Behörde übermittelte daraufhin dem Beschwerdeführer in einem formlosen Schreiben vom 28. September 1989 die fachliche Stellungnah... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei der in den Bestimmungen des Art 132 B-VG und § 27 VwGG angeführten Entscheidungspflicht handelt es sich für den Anwendungsbereich des AVG um die in § 73 AVG festgelegte Verpflichtung der Behörde über Anträge von Parteien und Berufungen ohne unnötigen Au... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;B-VG Art18 Abs2;NatSchG Slbg 1977 §15;NatSchG Slbg 1977 §16;NatSchG Slbg 1977 §17;NatSchV Hammerauermoor 1983;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Erklärung von Teilen eine... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG machen die Beschwerdeführer geltend, sie hätten mit Schriftsatz vom 3. Mai 1990 gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Bocksdorf Vorstellung erhoben. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing sei in ihrer Eigenschaft als Vorstellungs-(Aufsichts-)Behörde ihrer Entscheidungspflicht nicht nachgekommen; die Behörde habe "bis zum heutigen Tage einen erledigenden Bescheid nicht erlassen". Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verlet... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art119a Abs5;GdO Bgld 1965 §77;GdO Bgld 1965 §78;GdO Bgld 1965 §79;GdO Bgld 1965 §87 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich der Bgld GdO muß, wenn als Vorstellungsbehörde eine Bezirkshauptmannschaft ihre En... mehr lesen...
1. Am 28. August 1986 langte beim Magistrat der Stadt Wien ein dort zur Zahl 6/86 protokolliertes Ansuchen um Erteilung einer Planwechselbewilligung betreffend die Umwidmung zweier Wohnungen im Hause Wien, X-Straße 18, ein. In einem Aktenvermerk vom 16. Dezember 1986 wurde festgehalten, daß der Vertreter der Einschreiterin bei der Baubehörde vorgesprochen und die Erklärung abgegeben habe, daß zur Zl. 7/86 ein Antrag auf Umwidmung der Wohnung Tür Nr. 10 anhängig sei. Im Falle einer Bew... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BauO Wr §70;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/05/0181 90/05/0185 90/05/0184 Hinweis auf Stam... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Schiedskommission beim Landesinvalidenamt für Tirol geltend und bringt vor, die belangte Behörde habe nach Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1990 am 22. Juni 1990 bis dato, also innerhalb der gesetzlichen sechs Monate Frist, keinen Ersatzbescheid erlassen und sei somit säumig geworden. Gemäß § 27 VwGG ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;KOVG 1957 §86 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 73 Abs 2 AVG ist in den Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung der BMAS (Hinweis B 26.9.1984, 84/09/0161). Eine gegen eine Schiedskommission (hier: beim LIA für T... mehr lesen...
In der am 13. Dezember 1990 zur Post gegebenen Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, er habe gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 6. März 1990, mit dem ihm die Lenkerberechtigung für die Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen worden sei, am 26. März 1990 Berufung an die belangte Behörde erhoben. Diese habe bisher darüber nicht entschieden, weshalb er Säumnisbeschwerde erhebe. Der Beschwerdeführer hat dabei übersehen, daß zwar gemäß Art. 132 B-VG Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde macht die beschwerdeführende Partei die Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Magistrat der Stadt Wien sowie den Bundesminister für Arbeit und Soziales in Angelegenheit der Sozialhilfe geltend. Der Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. November 1990, u.a. Datum und Gegenstand des Antrages anzugeben, über den die säumige Behörde nicht entschieden haben soll, entsprach der Beschwerdeführer nicht mit solcher Deutlichkeit, daß ein konkret... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: SHG Wr 1973;VwGG §27;
Rechtssatz: Im Bereich der Vollziehung des Wr SHG kommt dem Bundesminister für Arbeit und Soziales keine Zuständigkeit zu, eine Säumigkeit dieses Bundesministers kann daher nicht vorliegen. Schlagworte Anrufung der obersten Behörde European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 7. September 1990, Zl 89/14/0232, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den vom selben Vorsitzenden derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Zurücknahme der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1980 und 1981 sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1979 bis 1981 (im folgenden nur als Sachbescheide bezeichnet) als u... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 2. März 1989 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin auf Grund näher angeführter gesetzlicher Bestimmungen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von S 43.549,20 zu bezahlen habe. Nach der Begründung: sei festgestellt worden, daß zwei - namentlich genannte - Dienstnehmerinnen der Beschwerdeführerin ein höheres Entgelt erhalten hätten, als zur Verrechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen worden sei. Dagegen hat die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: Ob eine Behörde "Oberbehörde" ist, richtet sich nur nach der Rechtslage, die in bezug auf das konkret gestellte und unerledigt gebliebene Sachbegehren gegeben ist (Hinweis B 13.9.1983, 83/07/0214, VwSlg 11131 A/1983). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §275;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Bespr AnwBl 5/1991, 333
Rechtssatz: Der Vorwurf der langen Untätigkeit der belangten Behörde ist nur bei einer Säumnisbeschwerde, nicht jedoch bei einer Bescheidbeschwerde von Bedeutung und hat auf die Ermessensentscheidung betre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1621/49 B 3. April 1950 RS 3 Stammrechtssatz Die Säumnisbeschwerde kann nicht wegen einer Säumigkeit irgendeiner zu einer Sachentscheidung berufenen Behörde jeder beliebigen Organisationsstufe ergriffen werden, sondern nur wegen der Säumnis der obersten Instanz, die der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §415;AVG §73 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Wenn auch in Beitragsangelegenheiten gemäß § 415 ASVG der Instanzenzug beim Landeshauptmann endet, so steht der Partei dennoch das Recht zu, den Übergang der Entscheidungspflicht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales zu verlangen (Hinweis B 14.10.1970, ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der vorliegenden auf Art. 132 B-VG gestützten Beschwerde hatte die Beschwerdeführerin mit Ansuchen gemäß § 46 Abs. 4 GewO 1973 vom 13. Juli 1989 den Antrag auf Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes "Großhandel mit Drogen und Pharmazeutika, beschränkt auf den Großhandel mit Giften, gifthältigen Stoffen und Desinfektionsmitteln (§ 222 GewO 1973)" im Standort Wien 3., A-Straße 29, auf Grund des Konzessionsdekretes MBA 3-Gew 24.234/1/77, Reg. Zl. 9121/k/3, vom 15. A... mehr lesen...