Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §73 Abs1;IESG §4;VwGG §27;
Rechtssatz: Daß die Entscheidungspflicht der Beh auch geltend gemacht werden kann, wenn die Entscheidung nach der Rechtslage nur in einer Zurückweisung bestehen kann (Hinweis E VS 15.12.1977, 934/73, VwSlg 9458 A/1977), gilt nicht in den Fällen, in denen jemand ohne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Universitätsassistent am Institut für A der Universität X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Ernennung auf diese Planstelle erfolgte mit Wirkung vom 1. November 1985. Im Zuge der Ermittlung des Vorrückungsstichtages beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. November 1985 die volle Anrechnung bestimmter Zeiten, die er während seines Studiums vor dessen Abschluß als Vertragsbediensteter bei der Österreichischen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsdirektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, bei dem sie als Stellvertreterin des Leiters der Abteilung III A4 das Referat III A4a leitete. Die Beschwerdeführerin ist seit 1947 in der genannten Zentralstelle tätig gewesen. In ihrem dem gegenständlichen Verfahren zugrundeliegenden Antrag vom 16. März 1978, eingelangt bei der belangte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Sektionschefin bei der belangten Behörde tätig ist, richtete am 9. Jänner 1989 eine Eingabe an die belangte Behörde, in deren Punkt 4 sie die schriftliche BEKANNTGABE und Zustellung sämtlicher "Anweisungen, Anordnungen etc. an Bedienstete des Ressorts - insbesondere der Präsidialsektion - sowie nachgeordneter Dienststellen des Ressorts, die von der Ressortleitung sowie vom Büro des Herrn Bundesministers und von der interimistisch eingerichteten Sonderei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;VwGG §27;VwGG §42 Abs5;
Rechtssatz: Nach stRsp des Verwaltungsgerichtshofes ist die Verwendungszulage gem § 30a Abs 1 Z 1 GehG mit einem halben Vorrückungsbetrag zu bemessen, wenn feststeht, daß der Beamte bereits ein Gehalt erreicht hat, das auch nicht höher wäre, wenn er in die höhere Verwendungsgruppe überstellt wür... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §3;AuskunftspflichtG 1987 §4;BMG §3 Z5;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0188 B 14. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Grundsätze des zu § 3 Z 5 BMG ergangenen E vom 14.10.1976, 0722/76, VwSlg 9151 A/1976 (keine Säumnisbeschwerde bei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Säumnisbeschwerde schützt vor Untätigkeit der Beh. Sie dient jedoch nicht der Abwehr von Verletzungen der der Behörden aufgetragenen Zuständigkeitsbestimmungen. Diese sind nach Erschöpfung des Verwaltungszuges mit Beschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG vor dem VwGH zu bekämpfen. D... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: BMG 1973 §3 Z5;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
JBl 2003, S 354 - 367;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0722/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9151 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz Nach Art 132 B-VG bzw § 27 VwGG kann auf den VwGH nur Recht und Pflicht zu einer ENTSCHEIDUNG, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob Berufung gegen einen Bescheid, mit dem vom Finanzamt Nebengebühren festgesetzt worden waren. Da ihre Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt wurde, erhob die Beschwerdeführerin unter der hg. Zl. 89/13/0120 Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Noch vor Setzung einer Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides wurde dieser von der belangten Behörde erlassen und der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 10. Juli 1989 r... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob Berufung gegen einen Bescheid, mit dem vom Finanzamt Nebengebühren festgesetzt worden waren. Da ihre Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt wurde, erhob die Beschwerdeführerin unter der hg. Zl. 89/13/0117 Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Noch vor Setzung einer Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides wurde dieser von der belangten Behörde erlassen und der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 10. Juli 1989 r... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob Berufung gegen einen Bescheid, mit dem vom Finanzamt der Ablauf der Aussetzung der Einbringung eines Säumniszuschlages verfügt worden war. Da ihre Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt wurde, erhob die Beschwerdeführerin unter der hg. Zl. 89/13/0122 Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Noch vor Setzung einer Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides wurde dieser von der belangten Behörde erlassen und der Beschwerdeführerin na... mehr lesen...
Mit dem an den Magistrat der Stadt Krems gerichteten Schreiben vom 11. Februar 1988 stellte die beschwerdeführende Partei u.a. den aus dem Spruch: ersichtlichen Antrag. Mit Schreiben vom 18. August 1988 richtete die beschwerdeführende Partei einen Devolutionsantrag nach § 73 Abs. 2 AVG 1950 an den Stadtsenat der Stadt Krems, weil über ihren Antrag in Ansehung der Aufstellung der Schautafeln kein Bescheid ergangen sei. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. Mai 1989... mehr lesen...
Beachte Besprechung AnwBl 4/1991 S 264; Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Erlassung eines ausständigen Bescheides geht nicht bereits mit Erhebung der Säumnisbeschwerde von der säumigen Beh auf den VwGH über, sondern erst dann, wenn die ursprünglich säumige Beh die ihr vom VwGH gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzte Frist ungenützt verstreichen ließ. Im RIS seit 26.09.1990 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/13/0016 1 Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Erlassung eines ausständigen Bescheides geht nicht bereits mit Erhebung der Säumnisbeschwerde von der säumigen Beh auf den VwGH über, sondern erst dann, wenn die ursprünglich säumige... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/13/0016 1 Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Erlassung eines ausständigen Bescheides geht nicht bereits mit Erhebung der Säumnisbeschwerde von der säumigen Beh auf den VwGH über, sondern erst dann, wenn die ursprünglich säumige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VwGG §27;VwGG §42 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Einer Bewilligung nach § 82 Abs 1 StVO kommt konstitutiver Charakter zu, sodaß eine nachträgliche Bewilligung begrifflich nicht in Betracht kommt (Hinweis E 22.1.1988, 87/18/0099). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird geltend gemacht, mit Ansuchen vom 27. Mai 1986 sei um die Verleihung der Konzession für das Rauchfangkehrergewerbe in X und um die Genehmigung eines gewerberechtlichen Geschäftführers angesucht worden. Da nicht entschieden worden sei, sei am 8. Februar 1988 ein Devolutionsantrag an den Landeshauptmann von Oberösterreich und ein weiterer am 26. Jänner 1989 an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten herangetragen worden. Da nirgends en... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe mit Schriftsatz vom 6. April 1990 bei der belangten Behörde den Antrag gestellt, im Sinne des § 9 Abs. 3 Außenhandelsgesetz 1984 eine Importbewilligung für Portlandzement Tarif Nr. XX an die Beschwerdeführerin zu erteilen. Gemäß § 9 Abs. 3 Außenhandelsgesetz 1984 seien der Bundesminister und die von ihm gemäß § 7 leg. cit. ermächtigten Stellen verpflichtet, über den Antrag spätestens drei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Erhebung der Säumnisbeschwerde ist an die Voraussetzung geknüpft, daß die Behörde, die nach dem organisatorischen Aufbau der Verwaltung an höchster Stufe steht und von der Partei noch angerufen werden kann, ein Begehren unerledigt gelassen hat, obwohl dem Beschwerdeführer ein Rechtsanspruch zusteht, daß diese... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 Abs 3 AußHG) sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unbeachtlic... mehr lesen...
1.1. Der Antragsteller hatte zur Zl. 89/10/0184 Beschwerde gegen die Steiermärkische Landesregierung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über sein Ansuchen um die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung und den Betrieb einer Schischule für den Standort und das Gebiet der Gemeinde A eingebracht. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 1990 wurde das diese Beschwerde betreffende Verfahren eingestellt, weil die belangte Behörde nach Ablauf der ihr gesetzten Fri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in der am 27. Februar 1990 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerde vor, er habe gegen die Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Mai 1989 am 1. Juni 1989 fristgerecht beantragt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Bisher habe die Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien als Abgabenbehörde zweiter und zugleich ... mehr lesen...
In der am 2. Juli 1990 zur Post gegebenen Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, er habe gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 6. Dezember 1989, betreffend vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers, am 27. Dezember 1989 Berufung an die belangte Behörde erhoben. Diese habe bisher darüber nicht entschieden, sodaß er nunmehr wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Säumnisbeschwerde erhebe. Der Beschwerdeführer hat dabei übersehen, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110125.X01 Im RIS seit 21.09.1990 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: LAO Wr 1962 §216;VwGG §27;
Rechtssatz: Mit Erlassung des Aussetzungsbescheides durch die belangte Behörde besteht für den Zeitraum der Aussetzung in der Sache keine Entscheidungspflicht dieser Behörde (Hinweis B 18.1.1989, 88/13/0054). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170060.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Mai 1988 wurde das - einmal modifizierte - Ansuchen der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Baubewilligung für den Zu- und Aufbau eines Kur- und Sporthotels "auf der Bauparzelle 505, KG A", abgewiesen. Aus der Baubeschreibung und den Plänen ergibt sich, daß sich das geplante Gebäude über die Bauparzellen 504 und 505 sowie die Grundparzellen 911/7 und 911/9, alle KG A, erstreckt, die in verschiedenen Grundbuchseinlagen li... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft durch Nichterledigung einer Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 16. Jänner 1990 in einer Wasserrechtssache geltend gemacht. Die Beschwerdeführerin gibt an, ihr die Berufung enthaltender Schriftsatz sei am 15. Februar 1990 zur Post gegeben worden und am 16. Februar 1990 bei der Behörde erster Instanz eingelang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0145 E 16. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Übergang der Entscheidungspflicht an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht von einer schuldhaften Verzögerung der Behörde abhängig. Das Recht zur Einbringung einer Säumnisbeschwerde ist nur durch die objektive Tatsache des Verstreichens d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Die sechsmonatige Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde endet um 24.00 Uhr jenes Tages, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat (Hinweis B 24.10.1972, 1603/72, VwSlg 8304 A/1972). Schlagworte Binnen 6 Monaten European Case Law Identifier ... mehr lesen...