Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27; Beachte Serie führend: 91/12/0034 B 21. Mai 1991 VwSlg 13443 A/1991
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 6 Abs 1 AVG besteht im Regelungsbereich des § 73 Abs 2 leg cit nur insofern ("im gegebenen Zusammenhang") kein Raum, als durch die Anwendung des § 6 Abs 1 nicht der in der Außerachtlassung der F... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/12/0184 E 21. Mai 1991 89/12/0178 E 21. Mai 1991 88/12/0141 E 21. Mai 1991 88/12/0064 E 21. Mai 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/68 B 22. Jänner 1969 VwSlg 7492 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art132;UOG 1975 §37 Abs1 idF 1990/364;UOG 1975 §7 Abs4;UOGNov 1990 Art3 Abs1;UOGNov 1990 Art3 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Die Beschwerdefälle 87/12/0184,88/12/0141 und
89/12/0178,0179 wurden am 21.5.1991 im gleichem Sinne entschieden;
Serie (erledigt im gleichen Sinn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie führend: 91/12/0034 B 21. Mai 1991 VwSlg 13443 A/1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Beschwerdeberechtigt gemäß Art 132 B-VG ist ein Antragsteller, der als Parte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs4; Beachte Die Beschwerdefälle 87/12/0184 und 88/12/0064, 88/12/0141 und 89/12/0178,0179 wurden am 21.5.1991 im gleichen Sinn entschieden; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung v... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1987 erklärte der Bürgermeister der Gemeinde B das Grundstück Nr. 419/1, KG B, zum Bauplatz. Gleichzeitig wurden Bebauungsgrundlagen festgesetzt, so die offene Bebauung, eine bauliche Ausnützung von 30 v.H. und eine maximale Höhe der obersten Deckenkante mit 10 m über dem verglichenen Gelände. Mit einem weiteren Bescheid vom 23. Juli 1987 erteilte der Bürgermeister der Beschwerdeführerin die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Ortszentrums auf... mehr lesen...
Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht nach Art. 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist und nicht binnen sechs Monaten in der Sache entschieden hat. Im Beschwerdefall bringt die Beschwerdeführerin vor, daß ihr durch den Wiener Magistrat mit Bescheid vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine Partei, in welcher Form immer ausdrücklich erklärt hat, auf die Fortführung eines anhängigen Berufungsverfahrens vorläufig zu verzichten und die Weiterführung des Verfahrens gesondert zu beantragen, hat sie selbst auf eine Entscheidung durch die Behörde verzichtet,... mehr lesen...
Index: L00019 Landesverfassung WienL10109 Stadtrecht Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;WStV 1968; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0281 B VS 24. April 1986 VwSlg 12123 A/1986 RS 1(hier: ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Der Berufungssenat der Stadt Wien untersteht in seiner Tätigkeit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde dem Gemeinderat als oberstem ... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid (Spruchpunkt I.) der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12. Oktober 1989 war gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen worden. 1.2. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers war mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) vom 21. November 1989 keine Folge gegeben und die Verhängung des Aufenthaltsverbotes über den Beschwerdeführer bes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FrPolG 1954 §11 Abs2;FrPolG 1954 §11 Abs3;VwGG §27;
Rechtssatz: In Angelegenheiten des FrPolG endet der Instanzenzug bei den SDionen. Diese Beschränkung des Instanzenzuges hindert nur die Anfechtung von Bescheiden im Rechtsmittelverfahren, nicht jedoch den Üb... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer und den vorgelegten Unterlagen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 25. Juli 1989 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde C im Instanzenzug den Antrag der Beschwerdeführer auf Entfernung eines von der Gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland auf ihrem Grundstück aufgestellten Kinderspielgerätes ab, da es hiezu keiner Baubewilligung bedürfe. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Rückverweisung nach § 66 Abs 2 AVG ist eine Entscheidung im Sinne des § 27 VwGG, weil damit über die Berufung des Bf gegen den erstinstanzlichen Bescheid entschieden worden ist. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche
Angelegenheiten
Verletzung der Entsc... mehr lesen...
Die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung nach § 7 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989 ist als eine sogenannte Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag im Sinne des Art. 20 Abs. 2 B-VG eingerichtet. Gegen ihre Entscheidungen ist eine Berufung nicht zulässig; ihre Entscheidungen unterliegen nicht der Aufhebung oder Abänderung im Verwaltungswege (§ 14 Abs. 4 NÖ-GVG 1989). Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht für zulässig erkl... mehr lesen...
Index: L67003 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4;B-VG Art20 Abs2;GVG NÖ 1989 §14 Abs4;GVG NÖ 1989 §7;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/20 91/02/0011 1 Stammrechtssatz Die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung nach § 7 des NÖ GVG 198... mehr lesen...
In der auf Art. 132 B-VG gestützten Beschwerde macht der Bfr geltend, daß der Landeshauptmann von Salzburg über die gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 29. Jänner 1990 betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung erhobene Berufung nicht innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist entschieden habe. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die u.a. durch Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht durch eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer des A-Hofes, dessen Grundstücke neben anderen einem Flurbereinigungsverfahren unterzogen wurden. In diesem Verfahren hat die Agrarbehörde erster Instanz am 7. Mai 1979 den Flurbereinigungsplan erlassen. Dagegen unter anderem vom Beschwerdeführer erhobene Berufungen führten zum Bescheid der nunmehr belangten Behörde vom 5. Februar 1981, mit dem der erstinstanzliche Flurbereinigungsplan behoben wurde, weil ihm keine Bewertung der in das Verfahren e... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 09.04.1991 mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2,. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, An... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen Ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 12. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ankünd... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0468 90/17/0463 90/17/0464 90/17/0465 90/17/0466 90/17/0467 90/17/0474 90/17/0469 90/17/0470 90/17/0471 90/17/0472 90/17/0473 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0480 90/17/0476 90/17/0477 90/17/0478 90/17/0479 90/17/0486 90/17/0481 90/17/0482 90/17/0483 90/17/0484 90/17/0485 Besprechung in:AnwBl ... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ank... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6-AKÜA 96/89, A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90717/0493 90717/0488 90717/0489 90717/0490 90717/0491 90717/0492 90717/0499 90717/0494 90717/0495 90717/0496 90717/0497 90717/0498 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0455 90/17/0450 90/17/0451 90/17/0452 90/17/0453 90/17/0454 90/17/0461 90/17/0456 90/17/0457 90/17/0458 90/17/0459 90/17/0460 Besprechun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Eingabe vom 7. Mai 1987 an den Landesschulrat für Vorarlberg beantragte sie ihre Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft zur Gänze gemäß § 12 Abs. 3 GG 1956 zu berücksichtigen. Die Behörde erster Instanz teilte der Beschwerdeführerin daraufhin am 1. Oktober 1987 mit, daß ihr Ansuchen der belangten Behörde zur Entscheidung vorgelegt worden sei. Mit der vorliegenden Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art132;GehG 1956 §12 Abs3;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120310.X01 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 10. November 1986 wurde die "XY"-Kunsthandel und Gastgewerbe Betriebsgesellschaft m.b.H. in Wien "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung-WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1982 bis 31. Oktober 1983 im Betrieb in Wien nn, A-Gasse 9, entstandene... mehr lesen...