In ihrer am 6. Februar 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten, gemäß Art 132 B-VG erhobenen Säumnisbeschwerde bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe mit Antrag vom 28. August 1988 bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten die bescheidmäßige Feststellung beantragt, der Bund sei verpflichtet, einen Überweisungsbetrag gemäß § 311 Abs. 1 ASVG im gesetzlichen Ausmaß an die mitbeteiligte Partei zu leisten, sowie ferner, der Beschwerdeführerin seien dur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann geltend. Er bringt vor, die Kärntner Gebietskrankenkasse habe mit Bescheid vom 6. März 1989 seinen Antrag auf Erstattung des an WU fortgezahlten Entgeltes nach § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) abgelehnt. Den dagegen erhobenen Einspruch an den Landeshauptmann habe der Beschwerdeführer am 7. April 1989 bei der Kärntner Gebietskrankenka... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschränkung des Instanzenzuges hindert nicht den Übergang der Zuständigkeit im Devolutionsweg gem § 73 AVG. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 73 AVG ist in jedem Fall zwar die Berufungsbehörde, darüber hinaus aber auch jede sonstige Behörde, die - bei Ausschluß eines orden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: AVG §1;AVG §73 Abs2;EFZG Art9 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 73 AVG ist in den Angelegenheiten des EFZG der BMAS. Schlagworte Instanzenzug
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten European Case Law I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/80 E 16. Dezember 1980 VwSlg 10929 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein Devolutionsantrag ist mangels Säumnis unzulässig, wenn der Bescheid in einem Mehrparteienverfahren auch nur einer der Parteien zugestellt wurde. Schlagworte Parteistellu... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1988, Zl. 88/18/0328, wird hingewiesen. Das den angefochtenen Berufungsbescheid aufhebende Erkenntnis langte am 30. November 1988 bei der belangten Behörde, der Niederösterreichischen Landesregierung, ein. Am 26. Jänner 1990 brachten die Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, weil die belangte Behörde immer noch nicht über ihre Berufung entschieden habe. D... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §42 Abs5;VwGG §62 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der VwGH infolge zulässiger Säumnisbeschwerde in der Sache selbst anstelle der säumig gewordenen Verwaltungsbehörde zu entscheiden, dann ist von der Sachlage und Rechtslage zur Zeit des Erkenntnisses des VwGH auszugehen (Hinweis Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Zum Unterschied von den Bestimmungen des § 73 Abs 2 AVG ist der Übergang der Entscheidungspflicht an den VwGH nicht von einer schuldhaften Verzögerung der Beh abhängig (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dritte Aufl S 197/7), so daß bei Vorliegen der sons... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §39;
Rechtssatz: Über die Frage der Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde ist keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 39 VwGG durchzuführen (Hinweis vom 18. November 1981, VwSlg. Nr. 10595 A/1981; ferner die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dritte Aufl, S 540/4 genannte Rechtsprechung). Schlagworte Verletzung der Entscheidu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §74 Abs1;VwGG §27;VwGG §36 Abs9;VwGG §39;VwGG §42 Abs5;VwGG §55 Abs1;VwGG §62 Abs2;
Rechtssatz: Ist eine Säumnisbeschwerde zulässig, so kann der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs 9 VwGG das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch die von ihm selbst zu bestimmende Gerichtsbehörde ... mehr lesen...
Am 16. Dezember 1988 hat der Gemeinderat der beschwerdeführenden Marktgemeinde die 24. Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Mit dem am 12. Jänner 1989 beim Amt der OÖ. Landesregierung eingelangten Schreiben des Gemeindeamtes der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 11. Jänner 1989 wurden die diese Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffenden Unterlagen mit dem Ersuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 6. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1385/72 E 30. Jänner 1973 RS 3 Stammrechtssatz Die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist - anders als die Berechtigung zur Erhebung eines Devolutionsantrages - von keiner anderen Voraussetzung als vom Ablauf der im § 27 VwGG vorgesehenen sechsmonatigen Frist abhängig (Hinweis ... mehr lesen...
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. August 1988, Zl. 87/12/0019, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis entschied der Verwaltungsgerichtshof, auf den die Zuständigkeit wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde übergegangen war, über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Habilitationskommission vom 20. Mai 1986 gemäß § 37 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs2;UOG 1975 §35 Abs5;UOG 1975 §37 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Da die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch die belBeh einen Verfahrenschritt darstellt, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber in Bescheidform zu ergehe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte (Hinweis B 5.12.1950, 1426/50, VwSlg 1807 A/1950). Schlagworte Verletzung der Entscheidungspfli... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin erließ der Magistrat der Stadt Wien den Vollstreckungsauftrag vom 17. Juni 1988 zur Hereinbringung einer über sie mit "Strafverfügung vom 3.3.1987 wegen Übertretung wegen Abstellen eines Kfz innerhalb des Marktgebietes" verhängten Geldstrafe. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 31. August 1988 zugestellten Vollstreckungsauftrag erhob s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Entscheidungspflicht trifft - abgesehen von einer etwaigen ausdrücklichen ausschließlichen Geltendmachung einer Zuständigkeit einer bestimmten Behörde - im Anwendungsbereich der amtswegigen Überweisungspflicht nach § 6 AVG nur die sachlich zuständige Behörde (Hinweis B 21.10.1986, 86/04/0202). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/21 89/12/0091 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte (Hinweis B 5.12.1950, 1426/50, VwSlg 1807 A/1950). ... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art132;GewO 1973 §330 Abs2;GewO 1973 §331;GewO 1973 §337;MO Wr 1976 §64;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufung des Bf, hinsichtlich welcher Säumnis behauptet wird, bezieht sich auf ein Vollstreckungsverfahren, dem ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Wiener Mark... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 16. September 1985 machte Rechtsanwalt Dr. A namens der Beschwerdeführerin, welche Konzessionärin der öffentlichen X-Apotheke in B ist, als stellvertretende Leiterin K vor der Bezirkshauptmannschaft Y namhaft, da die Beschwerdeführerin nicht in der Lage sei, den Betrieb der Apotheke selbst zu führen. Es werde beantragt, die behördliche Genehmigung dieses Stellvertreters zu erteilen. Der Schriftsatz enthält den Hinweis "Vollmacht beiliegend". Einem handschriftlic... mehr lesen...
Mit der zur Zl. 90/19/0187 protokollierten, am 23. Februar 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde wird vom Beschwerdeführer laut Beschwerdeausführungen, der der Beschwerde beigelegten Kopie des Antrages an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 11. Oktober 1988 und dem Schriftsatz betreffend die Verbesserung der Beschwerde vom 10. April 1990 die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der steirischen Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Hartberg" über e... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien geltend gemacht, weil diese nicht innerhalb der gemäß § 73 Abs. 1 AVG 1950 festgesetzten Frist von sechs Monaten über eine Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. September 1989, betreffend eine amtswegige Abmeldung des Beschwerdeführers nach dem Meldegesetz 1972, entschieden habe. Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus fo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0708/47 B 20. November 1947 VwSlg 213 A/1947 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle einer gesetzlichen Abkürzung des Instanzenzuges setzt eine Säumnisbeschwerde voraus, daß der Beschwerdeführer die höchste, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde vergeblich angerufen hat. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0089 B 2. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 27 VwGG 1965 kann eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zwischen Säumnisbeschwerdeverfahren und verwaltungsbehördlichem Verfahren zur Nachholung des versäumten Bescheides besteht keine Verfahrenseinheit, die die Zustellung des nachgeholten Bescheides an den nur im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgewiesenen Beschwerdevertreter ermöglic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3321/78 B 21. Dezember 1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Möglichkeit, den Übergang der Zuständigkeit auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde zu erwirken, steht - wie sich aus § 73 Abs 2 AVG ergibt - der durch die Säumnis der zuständigen B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, bei dem der Beschwerdeführer die Abteilung II B 8 leitet. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1988 wurde die dem Beschwerdeführer gebührende Verwendungszulage ab 1. Jänner 1987 mit 2 Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VIII festgesetzt. Dieser Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als wissenschaftlicher Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Institut für Bürgerliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X. In seiner am 13. Februar 1990 zur Post gegebenen, am 14. Februar 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gemäß Artikel 132 B-VG machte der Beschwerdeführer gegenüber dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Verletzung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine Ausdehnung des im Verwaltungsverfahren gestellten Antrages (hier: auf Bemessung der Verwendungszulage im Höchstausmaß von dreieinhalb Vorrückungsbeträgen) erst in der Säumnisbeschwerde an den VwGH kann nicht berücksichtigt werden, da in diesem erweiterten Umfang eine Säumnis der Verwaltungsbehö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Hat der Bf sein Anbringen nicht an die zuständige Behörde gerichtet, kann diese Behörde frühestens von dem Zeitpunkt an als angerufen gelten, ab dem das zur zuständigen Entscheidung an sie weitergeleitete Anbringen bei ihr einlangte (Hinweis E 23.1.196... mehr lesen...