RS Vwgh 1990/12/17 90/19/0556

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SHG Wr 1973;
VwGG §27;

Rechtssatz

Im Bereich der Vollziehung des Wr SHG kommt dem Bundesminister für Arbeit und Soziales keine Zuständigkeit zu, eine Säumigkeit dieses Bundesministers kann daher nicht vorliegen.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190556.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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