RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0239

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130;
B-VG Art17;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Entscheidungen in Angelegenheiten, in denen öff Stellen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, unterliegen nicht der Kontrolle des VwGH

(Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0313).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010239.X01

Im RIS seit

30.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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