Der Spruch: des vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides der belangten Behörde lautet wie folgt: "Gemäß § 243 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 60/1998, werden die Devolutionsanträge vom 29. Juni 1999 des Österreichischen Rundfunks, soweit sie die Festsetzung (Rückerstattung) der Ankündigungsabgabe für den Österreichischen Rundfunk für den Zeitraum Jänner 1991 bis Februar 1998 betreffen, als unzulässig zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Ziel der Geltendmachung der Säumnis im Hinblick auf die Entscheidungspflicht ist grundsätzlich das Erlangen einer Sachentscheidung (und die Möglichkeit, solcher Art gegebenenfalls ein Rechtsmittel zu ergreifen). Die Wiederholung bereits gestellter Sachanträge dient aber - vor allem nach bereits erfolgter Entscheidung - nicht dem dargelegten Zweck... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 10. März 2004 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belangte Behörde) geltend (diese Behörde habe im fortgesetzten Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 2003, 2000/13/0198, bisher nicht entschieden). Die Säumnisbeschwerde erweist sich aus folgenden Erwägunge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte im Verwaltungsverfahren - zunächst vom Schul- und Sportamt der Stadt Linz, sodann vom Landesschulrat für Oberösterreich und von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur - die "Bekanntgabe der Vornamen und der Geburtsdaten der Kinder der Frau Dr. B.". Er brachte vor, er sei "mutwillig und ohne rechtliche Handhabe" geklagt worden. Aus "verschiedenen Beobachtungen - so wurden z.B. ein PKW und die Wohnung der Richterin regelmäßig mit einer An... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §4;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/01/0214 B 29. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Aufgrund einer Säumnisbeschwerde kann auf den Verwaltungsgerichtshof nur das Recht und die Pflicht zu einer Entscheidung, nicht aber die Pflicht übergehen, ein... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 28. März 2001 wurde dem Beschwerdeführer ein Bauauftrag erteilt. Dagegen erhob er mit Eingabe vom 7. Mai 2001 (die er per Telefax übermittelte) Berufung. Mit Erledigung vom 23. Mai 2001 wurde er von der belangten Behörde aufgefordert, Beweismittel für sein Vorbringen in der Berufung anzubieten, insbesondere Zeugen namhaft zu machen, die seine Behauptung bestätigen könnten. Eine Frist hiefür wurde ihm in dieser Erledigung, die am 29. Mai 2001 zuge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §73 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass im Beschwerdefall von vornherein mangels Fristsetzung keine Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestünde. Zwar wurde dem Beschwerdeführer mit der Erledigung, mit der er aufgefordert worden ist, Bewei... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf den hg. Beschluss vom 23. Juni 2003, Zl. 2003/17/0205, verwiesen werden. Mit diesem war eine Beschwerde der auch hier beschwerdeführenden Partei gegen eine Erledigung des Bundesministers für Finanzen vom 14. August 2002 deshalb als unzulässig zurückgewiesen worden, weil die genannte Erledigung kein Bescheid sei, es daher an der Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-VG mangle. 1.2. Mit der vorliegend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Eine Änderung der Zuständigkeit bringt die Frist des § 27 VwGG neu zum Laufen und schließt daher eine Säumnis der bisher zuständigen Behörde aus (Hinweis B 26. Februar 2003, 2003/17/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003170338.X02 Im RIS seit 04.08.2004 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse
Norm: GSBG 1996 §4 idF 2003/I/071;GSBV 1997 §5 idF 2003/II/498;GSBV 1997 §6 Abs3 idF 2003/II/498;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Regelung, ob durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 498/2003 auch ein Zuständigkeitsübergang betreffend bereits beim Bundesminister für Fi... mehr lesen...
In seiner Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe über seine Berufung vom 21. Oktober 2003 gegen den Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 23. September 2003, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 80 Abs. 1 und 3 LDG 1984 vom Dienst suspendiert worden sei, eingelangt bei der belangten Behörde am 23. Oktober 2003, nicht innerhalb der im § 88 LDG 1984 i. V.m. § 73 AVG vorgesehenen Frist von... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, dann ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen, wobei unter Erhebung der Beschwerde im Sinne des Art. 132 B-VG das Einlangen beim VwGH zu verste... mehr lesen...
Mit der am 20. August 2003 zur Post gegebenen, am 28. November 2003 ergänzten Säumnisbeschwerde macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als belangte Behörde geltend. Die Beschwerdeführerin habe gegen Bescheide des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2001 betreffend Einkommensteuer 1999 und 2000 Berufungen eingebracht und nach Ergehen abweisender Berufungsvorentscheidungen am 24. Juli 2002 jeweils einen Antrag a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/16/0022 B 19. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (Parteibegehren) zu entscheiden; di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig ist, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Am 4. Dezember 2002 richtete der Beschwerdeführer eine Eingabe an die belangte Behörde, in welcher er vorbrachte, er habe auf Grund seines Ansuchens vom 2. Mai 2000 ab 1. April 2000 gemäß § 30a Abs. 10 des Gehaltsgesetzes in der für steiermärkische Landesbeamte geltenden Fassung dieser Bestimmung nach dem Landesgesetz LGBl. Nr. 76/19... mehr lesen...
I. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Notariatskammer für Steiermark vom 22. Juni 1999 anlässlich der Beendigung seiner Amtstätigkeit als Notar in G infolge Erreichung der Altersgrenze ein Unterstützungsbetrag der Österreichischen Notariatskammer in der Höhe von S 150.000,-- zuerkannt. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ausgesprochen, dass gemäß § 7 Abs. 2 des Statuts der Unterstützungseinrichtung der Österreichischen Notariatskammer rückständige Beiträge des Unterstü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §73;B-VG Art132;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z31;VwGG §27 Abs1;VwGG §27; Beachte Siehe jedoch:94/19/0243 B 25. August 1994 RS 1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Notariatskammern als gesetzliche berufliche Vertretungen in ihrem Verfahren nicht das AVG anzuwenden h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Aus der Feststellung, dass die Erlassung des beantragten Bescheides weder im Gesetz vorgesehen, noch beispielsweise auf Grund der Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides möglich bzw geboten ist, ergibt sich noch nicht, das... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 impl;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die zunächst angerufene Behörde keine Weiterleitung vorgenommen hat und den Einschreiter auch nicht an die ihrer Meinung nach zuständige Behörde verwiesen hat (die Österreichische Notariatskammer ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen in ihren am 16. Dezember 2002 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten, wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbundenen Säumnisbeschwerden gleichlautend vor, sie hätten am 12. November 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nach Art. 129a Abs. 1 Z 2 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67c;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/01/0591 2002/01/0590
Rechtssatz: Fällt die Entscheidungspflicht nach Einbringung der Säumnisbeschwerde... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Dezember 2001 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf den Beschwerdeführern für deren an der Adresse Kammersdorf 55 gelegene Liegenschaft gemäß § 6 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, und der Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf vom 22. Mai 1995 eine Wasseranschlussabgabe in der Höhe von S 64.402,80 vor. Mit Bescheid vom gleichen Tag schrieb der Bürgermeister der Mar... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60 Abs1 Z1;LAO NÖ 1977 §232 Abs2;LAO NÖ 1977 §47;VwGG §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/17/0197
Rechtssatz: Die Niederösterr... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 2000 richtete die beschwerdeführende Partei den folgenden Antrag an den Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien: "Ich beantrage als Formalakt die Wiederbestellung zum Leiter der Dienststelle (Außeninstitut), als deren Leiter ich auf Grund des Beschlusses des Universitätskollegiums der Veterinärmedizinischen Universität Wien vom 4. Dezember 1999 durch den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Forschung mit Erlass vom 20. Februar 1991, GZ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof72/01 Hochschulorganisation
Norm: UniversitätsG 2002 §121 Abs1;UOG 1993 §75 Abs4;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der gemäß § 121 Abs 1 UniversitätsG 2002, BGBl I Nr 120/2002, bis 31. Dezember 2003 anzuwendende § 75 Abs 4 UOG 1993 enthält zwar die Regelung, dass der Leiter einer Dienstleistungseinrichtung vom Rektor nach Anhörung des Senates zu bestellen ist. Es ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde habe der Bürgermeister der Gemeinde R als Baubehörde erster Instanz über einen Antrag (vom 3. Juli 2002) auf Bewilligung einer Grundstücksteilung gemäß den §§ 12 ff der Tiroler Bauordnung nicht binnen sechs Monaten entschieden, woraufhin mit Eingabe vom 18. Februar 2003 ein entsprechender Devolutionsantrag beim Gemeindevorstand eingebracht worden sei. Da auch dieser untätig geblieben sei, erhebe die Beschwerdeführerin die gegenständliche, am 3. Se... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs2;B-VG Art132;GdO Tir 2001 §30 Abs5;GdO Tir 2001 §31 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Gemeinderat ist stets, das heißt in jedem einzelnen Fall des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde die höchst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflich... mehr lesen...
Mit der am 2. Juni 2003 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als belangte Behörde betreffend die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 25. September 2001 erhobene Berufung vom 15. Oktober 2001 geltend. Gemäß § 27 Abs. 1 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art. 132 B-VG erst erhoben w... mehr lesen...