Norm: ABGB §1330 Abs2 BIKO §7
Rechtssatz: Ein Verfahren über die Klage eines späteren Gemeinschuldners auf Unterlassung von den Kredit oder den wirtschaftlichen Ruf schädigenden Äußerungen im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB wird durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 6 Ob 234/97y Entscheidungstext OGH 11.09.1997 6 Ob 234... mehr lesen...
Norm: ZPO §159KO §6KO §7
Rechtssatz: Prozesse, die die Konkursmasse nur teilweise betreffen, sind vom Masseverwalter zu führen (so schon JBl 1962, 334). Eine Teilunterbrechung und Teilfortsetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht, sondern das gesamte Verfahren wird durch die Konkurseröffnung unterbrochen und ist sodann vom/gegen den Masseverwalter fortzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 23... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §181IO §7IO §181
Rechtssatz: Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung. Entscheidungstexte 10 Ob 1583/95 Entscheidungstext OGH 20.08.1996 10 Ob 1583/95 1 O... mehr lesen...
Norm: IO §7KO §6KO §7ZPO §159ZPO §164ZPO §165
Rechtssatz: Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zuständig (hier: Aufnahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs3KO §7
Rechtssatz: Keine ausreichende Indizierung eines "Gemeinschuldnerprozesses" im Sinn des § 6 Abs 3 KO, wenn es darum geht, ob der angefochtene Beschluß auf Einforderung der restlichen Stammeinlage vom Kläger (nunmehr: Konkursmasse) materielle Voraussetzung (insbesondere für die Fälligkeit) der Forderung war oder ob der Gesellschafterbeschluß nur der Vorbereitung eines Prozesses zur Durchsetzung einer ohnehin schon fällig ge... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163KO §6KO §7KO §7 Abs3
Rechtssatz: Ergeht ein Aufnahmebeschluss in Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken, ohne Prüfung, ob sämtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges gegeben sind (die streitgegenständliche Prozessforderung vom Gläubiger also im Konkurs angemeldet und in der (nachträglichen) Prüfungstagsatzung... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §54KO §113
Rechtssatz: Der in einem unterbrochenen Verfahren Beklagte kann - sofern das ursprüngliche Hauptbegehren noch rechtshängig ist - seine aus der Rechtsverteidigung entstandenen bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Kosten nicht in einem selbständigen Prüfungsprozeß feststellen lassen. Entscheidungstexte 8 Ob 13/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1994 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §514 A
Rechtssatz: Der deklarative Beschluss über den Eintritt der Unterbrechung nach § 7 KO kann mit Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 4 Ob 505/94 1 Ob 200/98p Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 200/98p 1 Ob 182/0... mehr lesen...
Norm: KO §7
Rechtssatz: Bei unternehmensbezogenen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, die der Anmeldung im Konkurs nicht unterliegen, kann das Verfahren unmittelbar nach dem Eintritt der Unterbrechungswirkung durch die Konkurseröffnung gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden, ohne daß der Ausgang der Prüfungstagsatzung abgewartet werden müßte. Entscheidungstexte 9 ObA 164/92 Ents... mehr lesen...
Norm: KO §7WGG §22
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über die nach § 22 Abs 1 Z 6 im Verbindung mit § 22 Abs 2 WGG belangte Bauvereinigung ist für den Fortgang dieses Verfahrens nur insoweit bedeutsam, daß anstelle der Gemeinschuldnerin der Masseverwalter dem Verfahren beizuziehen ist, jedoch keine Unterbrechung des außerstreitigen Verfahrens eintritt. Entscheidungstexte 5 Ob 80/90 ... mehr lesen...
Norm: KO §7
Rechtssatz: Warum bei Rechtsstreitigkeiten über mehrere Ansprüche, die der Anmeldung im Konkurs zum Teil unterliegen und zum Teil nicht unterliegen, eine Aufnahme des Verfahrens wegen der letzteren auch erst nach Abschluss der Prüfungstagsatzung zulässig sein sollte, ist nicht zu sehen. Dem Wortlaut des § 7 Abs 3 KO ist das Verbot einer derartigen "Teilfortsetzung" nicht zu entnehmen; diese Bestimmung regelt nur ganz allgemein die V... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §519 E1
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist § 519 ZPO auf Beschlüsse über selbständig zu entscheidende Zwischenstreitigkeiten, die sich aus Anlass des Berufungsverfahrens ergeben, nicht anzuwenden. Ausnahmsfälle, beruhen hingegen auf der Überlegung, daß berufungsgerichtliche Beschlüsse, welche die weitere Prozessführung abschneiden, anfechtbar sein sollen (EvBl 1989/69). Die für die Zulässigkeit in diesen beiden Fallgru... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7
Rechtssatz: Das Erstgericht hat auf Grund des Antrages der Klägerin die Aufnahme des Verfahrens beschlossen und gleichzeitig dem Masseverwalter die Erstattung einer Klagebeantwortung aufgetragen und wurde dieser Beschluß dem Masseverwalter zugestellt, von ihm aber nicht bekämpft und daher rechtskräftig, ist nicht mehr zu prüfen ob der Aufnahme des Verfahrens gegen den Masseverwalter ein Hindernis entgegengestanden ist - etwa we... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §477 Abs1 B2h
Rechtssatz: Wird in Unkenntnis der Konkurseröffnung entschieden, erwächst ein Urteil des OGH dennoch in Rechtskraft; ein Antrag auf Nichtigerklärung ist unzulässig. Nach Eintritt der Rechtskraft einer Sachentscheidung kann keine Instanz - auch nicht das Höchstgericht - die eigene Entscheidung auf bloßen Antrag einer Prozesspartei für nichtig erklären; in diesem Stadium darf das Fehlen von Prozessvoraussetzungen nur ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §5KO §7
Rechtssatz: Der im Besitz eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles befindliche Gläubiger eines Gesamtschuldners hat auch das Recht, während des Konkurses seine Zahlungsansprüche gegen den Gesamtschuldner in dessen konkursfreies Vermögen zu vollstrecken. Entscheidungstexte 5 Ob 625/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 5 Ob 625/88 Veröff: EvBl 1989/70 S 2... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §60ZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §477 Abs1 Z5 E
Rechtssatz: Erhebt der Gemeinschuldner als Kläger nach Aufhebung des Konkurses Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluß, durch den das bisherige Verfahren für nichtig erklärt und die Klage zurückgewiesen wird, so genehmigt er dadurch die bisherige Prozeßführung; diese Genehmigung ist von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7ZPO §14 Ba
Rechtssatz: Im Rechtsstreit auf Feststellung der Größe der Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ARGE) hat die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer der Parteien die Unterbrechung des Verfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 1 Ob 626/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 626/84 Veröff: GesRZ 1985,32 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 3. 1984 erhobenen Klage begehrte Franz S*****, die „W*****“ Gesellschaft m.b.H. schuldig zu erkennen, die Erklärung abzugeben, der Ausfolgung des bei Rechtsanwalt Dr. O***** als Betriebskostenpauschale einer Wohnungseigentümerin erliegenden Geldbetrages von 21.048 S an den Kläger zuzustimmen. Die Klage samt Ladung zur Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. 3. 1984 wurde der beklagten Gesellschaft am 14. 3. 1984 durch postamtliche Hinterlegung... mehr lesen...
Norm: AO §3 Abs2AO §81 Abs2KO §6KO §7KO §8ZPO §158
Rechtssatz: Werden dem Schuldner diejenigen Beschränkungen auferlegt, die einen Geimeinschuldner kraft Gesetzes treffen (§§ 3 Abs 2 und 81 Abs 2 AO), so hat dies zur Folge, daß der Schuldner die zivilrechtliche Verfügungsgewalt und die Prozeßfähigkeit verliert. Der Verlust der Prozeßfähigkeit hat jedoch nicht die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten zur Folge. Die diesbezüglichen Bestimmungen... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §8
Rechtssatz: Das Verfahren gemäß § 8 Abs 3 KO kann erst dann gegen den Gemeinschuldner auf Antrag aufgenommen werden, wenn der Masseverwalter den Eintritt in den Prozeß ablehnt. Die Ablehnung des Eintritts in den Prozeß durch den Masseverwalter kann in jeder Form erklärt werden und bedarf keiner ausdrücklichen Beschlußfassung durch das Konkursgericht. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §7
Rechtssatz: Wurde das erstgerichtliche Urteil erst nach der Konkurseröffnung zugestellt, wurde die Rechtsmittelfrist dadurch nicht in Lauf gesetzt. Eine trotzdem angeordnete Tagsatzung zur mündlichen Berufungsverhandlung sowie deren Durchführung sind infolge der Verfahrensunterbrechung an sich unwirksam geblieben. Entscheidungstexte 4 Ob 539/83 Entscheidungstext OGH 12.04.19... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Der Antrag des Masseverwalters, das unterbrochene Verfahren aufzunehmen in der infolge Konkurseröffnung unwirksam angeordneten Tagsatzung zur mündlichen Berufungsverhandlung ist wirksam, weil die Nichtigkeit des Berufungsverfahrens wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs der Parteien (§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO) relativ in dem Sinn ist, daß sich die Wirkung der Nichtigkeit nur für den Fall ihrer Wahrnehmung d... mehr lesen...
Mit Mietvertrag vom 1. Dezember 1974 mieteten die Beklagten von den Klägerinnen die im Erdgeschoß des Hauses G, K-Straße Nr. 49 gelegenen Wohnung Nr. 3. Mit Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 27. April 1978 wurde über das Vermögen des Erstbeklagten das Konkursverfahren eröffnet. Mit ihren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen erklärten die Klägerinnen die vorzeitige Auflösung des vorgenannten Mietvertrages infolge Säumigkeit der Bekl... mehr lesen...
Norm: IO §107 Abs1KO §6KO §7KO §113ZPO §159
Rechtssatz: Bei Ansprüchen, die der Anmeldung im Konkurs unterliegen, kann der Gegner des Gemeinschuldners einen Fortsetzungsantrag erst nach Abschluss der Prüfungstagsatzung stellen, wenn der Bestand oder der Rang seiner im Rechtsstreit geltend gemachten Forderung bestritten wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 692/79 Entscheidungstext OGH 04.10.19... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §14 BaZPO §14 C
Rechtssatz: Die Kommanditgesellschaft und der mit ihr gemeinsam geklagte, persönlich haftende Gesellschafter bilden im Passivprozeß - sofern sich anderes nicht aus der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ergibt - grundsätzlich keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 4 Ob 508/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 4 Ob 508/79 ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §8
Rechtssatz: Bei Aussonderungsansprüchen kann der Aussonderungskläger gemäß § 7 Abs 2 KO sofort nach Konkurseröffnung einen bereits anhängigen Prozeß aufnehmen (Bartsch - Pollak 3.Auflage I 79). Die Nennung des Masseverwalters ist dann nur eine zulässige Richtigstellung der Parteienbezeichnung. Lehnt in einem solchen Fall der Masseverwalter den Eintritt in den Rechtsstreit ab, scheiden gemäß § 8 Abs 1 KO die vom Aussonderungsklä... mehr lesen...
Norm: ZPO §163AußStrG 2005 §25 ffKO §7IO §7
Rechtssatz: Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, während des Stillstandes des Verfahrens unzulässig; insbesondere dürfen Urteile nicht mehr ergehen, die nicht schon vor der Unterbrechung in einer für das Gericht bindenden Art gefällt wurden oder dem § 163 Abs 3 ZPO unterstellt werden kön... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6 Abs2KO §7ZPO §1 BaZPO §505
Rechtssatz: In einem vom Masseverwalter fortzusetzenden Rechtsstreit ist der Gemeinschuldner nicht zur Erhebung der Revision berechtigt falls während der Revisionsfrist der Konkurs eröffnet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 27/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 3 Ob 27/78 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §113ZPO §164ZPO §165 Abs2
Rechtssatz: Der Fortsetzungsbeschluss, durch den die durch die Konkurseröffnung eingetretene Unterbrechungswirkung beseitigt wird, muss nicht als solcher bezeichnet werden (hier: Beschluss auf Zustellung eines Versäumungsurteil an den Masseverwalter). Entscheidungstexte 7 Ob 711/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 711/77 Veröff: JBl 1978/4... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §159ZPO §163
Rechtssatz: Grundsätzlich sind Gerichtshandlungen nach Eintritt der Unterbrechung unzulässig, weil sie das rechtliche Gehör der Parteien verletzten können. Das ist aber dann nicht mehr der Fall, wenn die Unterbrechung nach Einbringung von Berufung und Berufungsmitteilung eintritt und auf die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung verzichtet wurde. Hier muss - entsprechend dem Grundgedanken des § 163 Abs 3 ... mehr lesen...