Norm
KO §7Rechtssatz
Die Eröffnung des Konkurses über die nach § 22 Abs 1 Z 6 im Verbindung mit § 22 Abs 2 WGG belangte Bauvereinigung ist für den Fortgang dieses Verfahrens nur insoweit bedeutsam, daß anstelle der Gemeinschuldnerin der Masseverwalter dem Verfahren beizuziehen ist, jedoch keine Unterbrechung des außerstreitigen Verfahrens eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0064063Dokumentnummer
JJR_19900911_OGH0002_0050OB00080_9000000_001