Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §8aKO §10KO §12aMRG §37 Abs3 Z12WEG 2002 §34 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs2
Rechtssatz: Das „wohnrechtliche Vollstreckungsverfahren" nach § 34 Abs 3 WEG 2002 wird durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 5 Ob 260/07g Entscheidungstext OGH 14.05.2008 5 Ob 260/0... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §52 Abs2KO §6KO §7KO §8aKO §11 Abs1AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch auf Grundlage des § 8a KO iVm § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG 2005 und § 52 Abs 2 WEG 2002 gilt, dass die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei der Erledigung eines Antrags auf Klagsanmerkung nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §246 Z3ZPO §248 Abs1KO §7EO §7 Abs3
Rechtssatz: Nach Zustellung eines Zahlungsbefehles per Konkurseröffnung ist nach Fällung des Fortsetzungsbeschlusses die Erhebung eines Einspruches bzw der Ablauf der Einspruchsfrist abzuwarten. Der Einspruch ist der einzige im Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf gegen einen Zahlungsbefehl, wird ein solcher nicht erhoben, erwächst der Zahlungsbefehl ipso iure in Rechtskraft. Entschei... mehr lesen...
Norm: EuInsVO 32000R1346 Art15KO §7
Rechtssatz: Die Unterbrechung eines in Österreich geführten Zivilprozesses gemäß § 7 KO tritt auch dann ein, wenn hinsichtlich des Vermögens einer Verfahrenspartei in Deutschland - noch vor Insolvenzeröffnung - Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs 2 Nr 2 1. Fall dInsO dahin angeordnet werden, dass dem Schuldner unter gleichzeitiger Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines bzw zumindest de... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litaKO §7
Rechtssatz: Mit deklarativem Beschluss ist auszusprechen, dass einstweilige Verfügungen zur Sicherung gesetzlicher Unterhaltsansprüche der Ehefrau und/oder Kinder nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, die mit der Konkurseröffnung über das Vermögen des Gegners der gefährdeten Partei unwirksam (das betrifft bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens beziehungsweise Schuldenregulierungsverfahrens aufgelaufene Unterhaltsrückst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418KO §7
Rechtssatz: Bei Eintritt der Konkurswirkungen nach dem Beginn eines Monats ist der für diesen Monat fällig gewordene Unterhaltsbetrag zur Gänze Konkursforderung, weil Alimente wenigstens einen Monat voraus bezahlt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 86/04k Entscheidungstext OGH 17.05.2004 1 Ob 86/04k Veröff: SZ 2004/77 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 D6AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7
Rechtssatz: Die Missachtung des zwingenden Vorrangs des konkursrechtlichen Prüfungsverfahrens vor der (erst im Falle der Bestreitung der Forderung zulässigen) Fortsetzung des nach § 7 KO unterbrochenen außerstreitigen Unterhaltsverfahren stellt - wenngleich nicht von Unzulässigkeit des Rechtswegs im üblichen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO gesprochen werden kann - einen Verfahrensstoß dar, der... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §232ZPO §233KO §7KO §110KO §111KO §113
Rechtssatz: Wird der auf Grund Inanspruchnahme einer Bürgschaft für (hier: mit Rückstandsausweisen vorgeschriebene) Abgabenschulden (hier: beim Gerichtshof) geführte Prozess gemäß §159 ZPO, § 7 KO unterbrochen und sodann aus dem selben Rechtsgrund eine höhere Forderung im Konkurs angemeldet und bestritten, steht trotz Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens einer Klage hinsichtlich des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §166KO §7KO §110KO §113
Rechtssatz: Die Fassung eines ausdrücklichen Wiederaufnahme(Fristsetzungs-)beschlusses ist jedenfalls dann erforderlich, wenn das Prozessgericht nicht nur zu erheben hat, ob die Klageforderung im Konkurs angemeldet, sondern auch, von wem (neben dem Masseverwalter) sie bestellt wurde. Die Unterlassung eines solchen Beschlusses ist mit Nichtigkeitssanktion bedroht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §139
Rechtssatz: Tarifordnung für Zahntechniker- Zwangsausgleichsquote nach rechtskräftiger Konkursaufhebung (§§ 7, 139 KO) I.) Diese Tarifordnung, der der Charakter einer Rechtsverordnung ( zum Charakter derartiger Tarifordnungen als Rechtsverordnungen vgl. Hofmann, Kollektivvertragsgesetz 17) zukommt, ist auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG; vom 20.1.1934, RGBl. I Seite 45) vom Reichstreuhänder ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §190 AZPO §521a Abs1 idF ZVN 2009FBG §19KO §7
Rechtssatz: Auch eine konventionskonforme Auslegung des § 521a ZPO verlangt keine Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens über einen Unterbrechungsbeschluss gem §§ 190 f ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 133/02s Entscheidungstext OGH 02.07.2002 4 Ob 133/02s 9 ObA 68/03w Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §190 AZPO §521aFBG §19KO §7
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluss, mit dem die Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen Konkurseröffnung über das Vermögen einer Partei festgestellt wird, ist nicht zweiseitig iSd § 521a ZPO; gleiches gilt für das Verfahren über einen Unterbrechungsantrag im Zivilprozess. An dieser Beurteilung ist auch nach der durch ein Urteil des Europäischen Geri... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 AKO §7
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht aus Anlass des Rekursverfahrens die Unterbrechung des Verfahrens analog § 7 KO bis zum Eintritt des Zwangsverwalters in das Verfahren feststellt, ist ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO anfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 182/01y Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz: Wurde der Rechtsstreit, da rechtsirrtümlich angenommen wurde, dass der prozessverfangene Anspruch Massebestandteil ist, obwohl er das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft (§ 6 Abs 3 KO), zu Unrecht gemäß § 7 Abs 1 KO als durch die Konkurseröffnung unterbrochen angesehen und deshalb - gleichfalls zu Unrecht - nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle gegen den Masseverwalter fortgesetzt, so ist er ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz: Die Regel, dass die Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters im Zweifel zu bejahen ist, kommt nur zur Anwendung, wenn Tatfragen strittig sind; hängt die Klärung der Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters allein von der Lösung reiner Rechtsfragen ab, so ist für diese Zweifelsregel kein Raum. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KO §7
Rechtssatz: Der Zweck des § 7 KO wird neben der Gewährleistung der gesetzmäßigen Vertretung der Konkursmasse in Passivprozessen vor allem darin erblickt, dass die strittige Forderung zur Vermeidung unnötigen Prozessaufwands vorerst dem Prüfungsverfahren im Konkurs unterzogen wird, weshalb vor Abschluss der Prüfungsverhandlung der Rechtsweg unzulässig ist. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §103EO §109KO §7
Rechtssatz: Der Verpflichtete wird weder durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung noch durch die Einführung des Zwangsverwalters geschäftsunfähig oder prozessunfähig. Von anhängigen Zivilverfahren ist der Zwangsverwalter zu verständigen. Es steht ihm frei, in diese an Stelle des Verpflichteten einzutreten. Entscheidungstexte 1 Ob 23/01s Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §97 ffKO §7
Rechtssatz: Für die vor Einführung des Zwangsverwalters vom Verpflichteten anhängig gemachten Prozesse kann § 7 KO wegen des unterschiedlichen Regelungszwecks nicht analog herangezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 23/01s Entscheidungstext OGH 27.03.2001 1 Ob 23/01s Veröff: SZ 74/54 7 Ob 112/01y Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §14 BaZPO §14 C
Rechtssatz: Zufolge § 7 Abs 1 zweiter Satz KO wirkt die nach dieser Gesetzesstelle eingreifende Verfahrensunterbrechung auf Streitgenossen des Gemeinschuldners nur dann, wenn sie mit diesem eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO bilden. Entscheidungstexte 2 Ob 249/00g Entscheidungstext OGH 09.11.2000 2 Ob 249/00g ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §84KO §7
Rechtssatz: Bei Verfahren über außerstreitige Ansprüche, die keine Konkursforderungen, sondern solche mit Massebezug sind, wird überwiegend in Lehre und Rechtsprechung angenommen, daß sie durch Konkurseröffnung nicht unterbrochen werden; dies gilt auch für Kartellverfahren. Eine das Konkursvermögen bindende Entscheidung muß auf der verfahrensrechtlichen Mitwirkung des Masseverwalters beruhen. Der Beschluß über die Best... mehr lesen...
Norm: ZPO §28ZPO §160KO §7KO §119 Abs5 DKO §139
Rechtssatz: Wurde ein Prozeß gegen einen Rechtsanwalt wegen Konkurseröffnung unterbrochen, dieser von der Rechtsanwaltsliste - nicht aufgrund einer Disziplinarstrafe - gestrichen und das Verfahren nach Aufhebung (Teilaufhebung) des Konkurses (hier Ausscheiden gemäß § 119 Abs 5 KO) gegen diesen wieder fortgesetzt, ist der ehemalige Rechtsanwalt im wiederaufgenommenen Verfahren gemäß § 28 Abs 1 ZPO ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 Abs1ZPO §163 Abs3KO §7
Rechtssatz: Die Rechtsmittelfrist gegen eine gemäß § 163 Abs 3 ZPO während der Unterbrechung zulässigerweise zugestellte Entscheidung wird durch Zustellung des Beschlusses über die Aufnahme des Verfahrens in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 8 Ob 115/99s Entscheidungstext OGH 07.06.1999 8 Ob 115/99s ... mehr lesen...
Norm: ZPO §166 Abs2KO §7KO §8
Rechtssatz: Wenn ein Masseverwalter in einen Aktivprozeß des Gemeinschuldners gemäß § 8 KO eintritt und das Erstgericht darüber eine Tagsatzung ausschreibt, diese durchführt und in merito entscheidet, hat es damit schlüssig dem Fortsetzungsantrag gemäß § 166 Abs 2 ZPO stattgegeben, womit die Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 1 KO beseitigt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §139KO §157
Rechtssatz: Wie im Falle der Konkurseröffnung, so sind auch die Auswirkungen der Konkursaufhebung auf schwebende Prüfungsprozesse in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen. Eines Vorbringens über den Inhalt des auf den abgeschlossenen Zwangsausgleich hinweisenden Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses bedarf es nicht. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 22.4.1998 hat das Erstgericht das gegenständliche Verfahren infolge Eröffnung des Konkurses über die bis dahin klagende Partei Rosemarie A***** gemäß § 7 KO als unterbrochen erklärt. Dr. Klaus Eberherr, Masseverwalter in diesem Konkurs, hat in der Folge einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt. Im fortgesetzten Verfahren wurde das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen und die klagende Partei schuldig erkannt, der beklagten Partei S 12.588,... mehr lesen...
Norm: ZPO §41KO §7KO §8 Abs3
Rechtssatz: Vor der Konkurseröffnung entstandene Prozeßkosten des Gegners des Gemeinschuldners (später Masseverwalters) sind als KOnkursforderung festzustellen. Entscheidungstexte 4 R 245/98f Entscheidungstext OLG Innsbruck 30.09.1998 4 R 245/98f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998... mehr lesen...
Norm: KO §7
Rechtssatz: Eine Konkurseröffnung gemäß § 7 KO bewirkt einen vorläufigen Abschluß des Verfahrens und ermöglicht damit die Bestimmung der SV-Gebühr. Entscheidungstexte 4 R 117/98z Entscheidungstext OLG Wien 23.07.1998 4 R 117/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000267 Im... mehr lesen...
Norm: KO §7, §156a. 109AußStrG §2ZPO §477
Rechtssatz: Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung anhängige außerstreitige Unterhaltsverfahren werden unterbrochen, soweit sie Unterhaltsansprüche bis Konkurseröffnung betreffen. Sie sind im Fall der Bestreitung der angemeldeten Unterhaltsforderungen durch den Masseverwalter als Prüfungsprozess fortzusetzen. Eine trotz Unterbrechung gefällte Entscheidung des Außerstreitgerichts ist nichtig. Hinsichtlich des... mehr lesen...
Norm: KO §181KO §186KO §187KO §7AußStrG §2 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schuldenregulierungsverfahren als Unterbrechungsgrund für das außerstreitige Unterhaltsverfahren Entscheidungstexte 43 R 762/97w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 14.10.1997 43 R 762/97w Schlagworte Schuldenregulierungsverfahren, Unterbrechung des außerstreitigen
Unter... mehr lesen...
Norm: KO §7MRG §6 Abs2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Mehrheitseigentümers jenes Hauses, für das gemäß § 6 Abs 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG ein Zwangsverwalter bestellt werden soll, ist kein Grund, das außerstreitige Verfahren zu unterbrechen. Entscheidungstexte 5 Ob 286/97p Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 286/97p ... mehr lesen...