Norm
KO §7Rechtssatz
Wurde das erstgerichtliche Urteil erst nach der Konkurseröffnung zugestellt, wurde die Rechtsmittelfrist dadurch nicht in Lauf gesetzt. Eine trotzdem angeordnete Tagsatzung zur mündlichen Berufungsverhandlung sowie deren Durchführung sind infolge der Verfahrensunterbrechung an sich unwirksam geblieben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064067Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2010