Norm
KO §1Rechtssatz
Der im Besitz eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles befindliche Gläubiger eines Gesamtschuldners hat auch das Recht, während des Konkurses seine Zahlungsansprüche gegen den Gesamtschuldner in dessen konkursfreies Vermögen zu vollstrecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0063914Dokumentnummer
JJR_19881108_OGH0002_0050OB00625_8800000_002