RS OGH 1988/11/8 5Ob625/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1988
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Norm

KO §1
KO §5
KO §7

Rechtssatz

Der im Besitz eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles befindliche Gläubiger eines Gesamtschuldners hat auch das Recht, während des Konkurses seine Zahlungsansprüche gegen den Gesamtschuldner in dessen konkursfreies Vermögen zu vollstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0063914

Dokumentnummer

JJR_19881108_OGH0002_0050OB00625_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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