RS OGH 2004/5/17 1Ob86/04k, 10Ob5/05s, 10Ob13/12b, 10Ob109/18d

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Veröffentlicht am 17.05.2004
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Norm

ABGB §1418
KO §7

Rechtssatz

Bei Eintritt der Konkurswirkungen nach dem Beginn eines Monats ist der für diesen Monat fällig gewordene Unterhaltsbetrag zur Gänze Konkursforderung, weil Alimente wenigstens einen Monat voraus bezahlt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119129

Im RIS seit

16.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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