Norm
ABGB §1418Rechtssatz
Bei Eintritt der Konkurswirkungen nach dem Beginn eines Monats ist der für diesen Monat fällig gewordene Unterhaltsbetrag zur Gänze Konkursforderung, weil Alimente wenigstens einen Monat voraus bezahlt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119129Im RIS seit
16.06.2004Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019