Norm
ZPO §477 Abs1 Z6 D6Rechtssatz
Die Missachtung des zwingenden Vorrangs des konkursrechtlichen Prüfungsverfahrens vor der (erst im Falle der Bestreitung der Forderung zulässigen) Fortsetzung des nach § 7 KO unterbrochenen außerstreitigen Unterhaltsverfahren stellt - wenngleich nicht von Unzulässigkeit des Rechtswegs im üblichen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO gesprochen werden kann - einen Verfahrensstoß dar, der im Grunde und auch nach seinem Gewicht der Unzulässigkeit des Rechtswegs im Sinne des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO gleichzusetzen und daher ebenfalls mit Nichtigkeit bedroht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118054Im RIS seit
26.09.2003Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021