RS OGH 2001/9/25 1Ob182/01y, 3Ob261/08s

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Norm

ZPO §528 Abs1 A
KO §7

Rechtssatz

Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht aus Anlass des Rekursverfahrens die Unterbrechung des Verfahrens analog § 7 KO bis zum Eintritt des Zwangsverwalters in das Verfahren feststellt, ist ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115856

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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