RS OGH 1998/7/23 4R117/98z

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Veröffentlicht am 23.07.1998
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Norm

KO §7

Rechtssatz

Eine Konkurseröffnung gemäß § 7 KO bewirkt einen vorläufigen Abschluß des Verfahrens und ermöglicht damit die Bestimmung der SV-Gebühr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000267

Im RIS seit

28.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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