RS OGH 1999/7/8 8Ob156/99w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1999
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Norm

ZPO §28
ZPO §160
KO §7
KO §119 Abs5 D
KO §139

Rechtssatz

Wurde ein Prozeß gegen einen Rechtsanwalt wegen Konkurseröffnung unterbrochen, dieser von der Rechtsanwaltsliste - nicht aufgrund einer Disziplinarstrafe - gestrichen und das Verfahren nach Aufhebung (Teilaufhebung) des Konkurses (hier Ausscheiden gemäß § 119 Abs 5 KO) gegen diesen wieder fortgesetzt, ist der ehemalige Rechtsanwalt im wiederaufgenommenen Verfahren gemäß § 28 Abs 1 ZPO selbstvertretungsberechtigt. Eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 160 ZPO tritt nicht ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112281

Im RIS seit

07.08.1999

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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