Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1998/22, S 570-572;
Rechtssatz: Es ist Sache des AbgPfl, den ursächlichen und unmittelbaren Zusammenhang der
Begründung: der Verbindlichkei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1998/22, S 570-572; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 5
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Fremdmittelaufwand ist nur dann als betrieblich v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Chefcroupier in Wien berufstätig, wo er auch über einen Wohnsitz verfügt. In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni jedes Jahres wird er von seinem Dienstgeber beruflich in Linz eingesetzt. Für das Jahr 1989 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Berücksichtigung der Kosten für wöchentliche Heimfahrten nach Wien für den Zeitraum seines beruflichen Einsatzes in Linz als erhöhte Werbungskosten. Insgesamt machte er aus diesem Titel Aufwendungen in Höhe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Kosten des AbgPfl für Fahrten zu seinem ständigen Wohnsitz während der Zeit seiner beruflich bedingten Abwesenheit können als Werbungskosten qualifiziert werden, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für sogenannte F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, machte nach Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit im Jahr 1990 bei seiner seinerzeitigen Sozialversicherungsanstalt (Tiroler Gebietskrankenkasse) von seinem Recht auf freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung Gebrauch und war daher in den Streitjahren bei der genannten Anstalt nach § 16 ASVG krankenversichert. Strittig ist, ob die an die Tiroler Gebietskrankenkasse geleisteten Beiträge als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer erwarben im Juli 1976 zum Kaufpreis von S 2,2 Mio eine Liegenschaft in der Klagenfurter Innenstadt, auf welcher sich ein straßenseitiges dreigeschoßiges Wohn- und Geschäftshaus sowie ein einen Hofraum dreiseitig umschließendes zweigeschoßiges Hofgebäude befindet. Die ca 1850 errichteten Gebäude waren in einem schlechten Zustand. Zum Zeitpunkt des Erwerbes waren zwei Geschäftslokale mit Nebenräumlichkeiten im Hof und Seitentrakt sowie drei Wohnungen vermiete... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht - neben einer Pension der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Vizebürgermeisterin einer Gemeinde. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 wandte sich die Beschwerdeführerin u.a. dagegen, daß das Finanzamt Telefonkosten hinsichtlich ihres privaten Telefonanschlusses nicht in der beantragten Höhe als Werbungskosten anerkannt habe. Das Finanzamt erließ eine Berufungsvorentscheidu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, machte nach Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit im Jahr 1990 bei seiner seinerzeitigen Sozialversicherungsanstalt (Tiroler Gebietskrankenkasse) von seinem Recht auf freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung Gebrauch und war daher in den Streitjahren bei der genannten Anstalt nach § 16 ASVG krankenversichert. Strittig ist, ob die an die Tiroler Gebietskrankenkasse geleisteten Beiträge als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht - neben einer Pension der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Vizebürgermeisterin einer Gemeinde. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 wandte sich die Beschwerdeführerin u.a. dagegen, daß das Finanzamt Telefonkosten hinsichtlich ihres privaten Telefonanschlusses nicht in der beantragten Höhe als Werbungskosten anerkannt habe. Das Finanzamt erließ eine Berufungsvorentscheidu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die AbgPfl, eine Vizebürgermeisterin, hat nach ihrem Vorbringen in ihrer politischen Funktion auch Fraueninteressen zu vertreten. Es liegt nahe, daß sie sich durch ihre Fahrten als Frauenbezirksvorsitzende zur Frauenbezirkskonferenz, zum Landesfrauenkomitee, zur Landesfrauenkonferenz und zur Bundesfrauenkonferenz Informationen über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0003 1 Stammrechtssatz Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterblieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Annahme eines beruflich veranlaßten Telefonanteiles von 20 Prozent widerspricht nicht der Lebenserfahrung. (Hier: Dem AbgPfl, einem Vizebürgermeister, ist die Benützung von Telefonanschlüssen im Stadtamt offengestanden). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140021.X02 ... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Einnahmen führt nicht zu Einnahmen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten (Hinweis E 17.3.1994, 91/14/0076). Anderes gilt, wenn der Verzicht in Wahrheit eine Verfügung zugunsten eines Dritten darstellt (Hinweis E 30.5.1995, 95/13/0120). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 92/13/0298 2 Stammrechtssatz Aufwendungen aus der Tätigkeit als Betriebsrat dienen nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis. Die Betriebsratstätigkeit stellt eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer zu unterscheidende Tätigkeit dar, was allerdings nich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Standesvorschriften bewirken nicht, daß Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer freiwilligen Krankenversicherung als beruflich veranlaßt anzusehen sind. Vielmehr sind solche Beiträge den Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0103; E 22.12.1993, 91/13/01... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0060 1 Stammrechtssatz Aufwendungen können auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/17 95/13/0245 1 Stammrechtssatz Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche ist die AbgBeh gehalten, den beruflich veranlaßten Anteil an den gesamten Telefonkosten des privaten Anschlusses des AbgPfl zu schätzen (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0003 1 Stammrechtssatz Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterblieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Standesvorschriften bewirken nicht, daß Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer freiwilligen Krankenversicherung als beruflich veranlaßt anzusehen sind. Vielmehr sind solche Beiträge den Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0103; E 22.12.1993, 91/13/01... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/17 95/13/0245 1 Stammrechtssatz Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein bei einer im Ausland ansässigen Gesellschaft angestellter Staatsbürger Australiens, ist Fachmann für die Exploration von Kohlenwasserstoffvorkommen. Der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat zwei Kinder. Über Weisung seines Arbeitgebers wurde der Beschwerdeführer zunächst für den Zeitraum vom 27. April 1991 bis 30. April 1993 nach Österreich entsandt. Im Februar 1993 wurde diese Entsendung bis 30. April 1995 verlängert. Mitte des Jahres 1993 wurde die Ents... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 1
VwSlg 6941 F/1994 Stammrechtssatz Die Formulierung im § 16 Abs 1 EStG 1988 "Aufwendungen zur ..." bringt deutich zum Ausdruck, daß der Aufwand dem Zweck der Einnahmenerzielung dienen muß. Es muß sich um Aufwendungen handeln, die ebenso im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 2
VwSlg 6941 F/1994 Stammrechtssatz Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Abgabepflichtigen haben, stellen keine Werbungskosten dar, auch wenn sie Voraussetzung dafür sein mögen, daß der Abgabepflichtige überhaupt erwerbstätig werden kann (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Beim Schulgeld, das seine Ursache ausschließlich in den persönlichen Lebensverhältnissen (Unterhaltsverpflichtung) des Steuerpflichtigen hat, handelt es sich um keine Aufwendungen oder Ausgaben, die unter den Begriff der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte fallen. Aus der Sicht der Erwerbstätigkeit des Steue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeit im Ausland als Sachbearbeiter/Handelsdelegierter tätig. Für das Jahr 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung eines Jahresausgleiches, worin er ua entrichtete Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend machte. In einer Beilage zum Jahresausgleichsantrag erläuterte der Beschwerdeführer, daß er und seine Gattin aufgrund dienstlicher Erfordernisse seinerseits... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer der Wirtschaftskammer Österreich und als solcher über längere Zeit im Ausland als Sachbearbeiter/Handelsdelegierter tätig. Für das Jahr 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung eines Jahresausgleiches, worin er ua entrichtete Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend machte. In einer Beilage zum Jahresausgleichsantrag erläuterte der Beschwerdeführer, daß er und seine Gattin aufgrund dienstlicher Erfordernisse seinerseits... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Daß Versicherungsbeiträge unter den allgemeinen Werbungskostentatbestand des § 16 Abs 1 EStG 1988 fallen, somit Aufwendungen oder Ausgaben zu Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen darstellen, wäre der Fall, wenn das Moment der Freiwilligkeit einer Personenversicherung in den Hintergrund tritt und d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: "Benötigt" wird eine Rahmenversicherung einer Interessenvertretung grundsätzlich nur als allgemeine Vorsorge für den Krankheitsfall, wenn der Versicherte (bei Fehlen einer Pflichtversicherung) befürchtet, im Krankheitsfall nicht aus eigenen (angesparten) Mitteln ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 lita;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: "Benötigt" wird eine Rahmenversicherung einer Interessenvertretung grundsätzlich nur als allgemeine Vorsorge für den Krankheitsfall, wenn der Versicherte (bei Fehlen einer Pflichtversicherung) befürchtet, im Krankheitsfall nicht aus eigenen (angesparten) Mitteln ... mehr lesen...