RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0198

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Soweit es um die Anpassung des Äußeren an eine Bühnenrolle geht, soweit es also um einen rollenbedingten Friseuraufwand und Kosmetikaufwand geht, hält der VwGH auch unter dem Aspekt des Aufteilungsverbotes eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für nicht gegeben. Dem Aufwand kommt keine relevante private Mitveranlassung zu (Hinweis E 26.11.1997, 95/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150198.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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