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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Der Verzicht auf Einnahmen führt nicht zu Einnahmen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten (Hinweis E 17.3.1994, 91/14/0076). Anderes gilt, wenn der Verzicht in Wahrheit eine Verfügung zugunsten eines Dritten darstellt (Hinweis E 30.5.1995, 95/13/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140021.X03Im RIS seit
20.11.2000