Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.510 Dokumente

Entscheidungen 1.351-1.380 von 2.510

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0033

Der Beschwerdeführer, der seine berufliche Tätigkeit als "Autor" bezeichnet, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991, unter anderem Aufwendungen für Strom, Heizung und Miete für ein häusliches Arbeitszimmer im Gesamtausmaß von S 9.384,39 sowie "Aushilfen" in Höhe von S 6.000,-- als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; die in den geltend gemachten Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer geltend gemacht. Ein Organ des Finanzamtes nahm eine Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0059

Im Zuge der Veranlagung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Aufzugsbauer" bezeichnet, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Werbung (S 26.413,59), Fachliteratur (S 3.978,61) und Kurse, Seminare (S 7.800,--) als Betriebsausgaben. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der entsprechenden Belege. Mit der Begründung: , dieses Ersuchen gehe "weit über die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 94/13/0001

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf mit "Schauspieler, Sänger und Tänzer" bezeichnet, beantragte im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 den Abzug diverser Aufwendungen im Ausmaß von insgesamt S 104.451,-- als Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teilbetrag von S 18.354,-- und - aufgrund einer Berufung der Beschwerdeführerin - mit Berufungsvorentscheidung einen solchen von S 18.754,-- als Werbungskosten. Es wies dabei auf § 20 EStG 1988 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/9/17 94/13/0076

Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1983 als Flugkapitän eines österreichischen Luftfahrtunternehmens gekündigt. Da die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise vom Beschwerdeführer bestritten wurde, kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit, der damit endete, daß dem Beschwerdeführer eine "Bruttovergleichssumme" von S 6,358.618,-- bezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgte in den Jahren 1989 und 1990 in Teilbeträgen. Außerdem wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung ab August 1989 wiederum bei de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter einem "Werbeaufwand" sind nicht nur Aufwendungen für "Reklame im weitesten Sinn" wie Ausgaben für Pressewerbung, Rundfunkwerbung und Fernsehwerbung, Plakate, Prospekte etc zu verstehen. Auch Bewirtungen anläßlich von konkreten Wahlveranstaltungen können bei einem politischen Funktionär zu steuerlich abse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §16 Abs1 Z7 impl;EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0052 E 15. Juni 1988 VwSlg 6335 F/1988 RS 5 Stammrechtssatz Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen, sind den im § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Bei Personen, deren Berufausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist zu beachten, daß die strittigen Aufwendungen zur Gänze jenem Bereich zuzuordnen sind, bei dem gemäß § 20 EStG 1988 eine Abgrenzung der durch den Betrieb (Beruf) einerseits und die private Lebensführung andererseits veranlaßten Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Meinung, bei (steuerlich absetzbaren) "Gelegenheitsgeschenken mit Werbeeffekt" dürfe es sich nur um solche handeln, die vom Abgabepflichtigen selbst produziert wurden, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X07 Im RIS seit 11.07... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Befindet sich in einer Wohnung neben Schlafzimmer, Küche und den üblichen sanitären Nebenräumlichkeiten nur EIN Wohnraum, so spricht schon dieser Umstand gegen die der Lebenserfahrung widersprechenden Annahme einer ausschließlichen oder nah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §70 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Da § 70 Abs 2 Z 2 EStG 1988 die Besteuerung mit festen Prozentsätzen (10 Prozent bzw 20 Prozent) des vollen Betrages der steuerpflichtigen Bezüge vorsieht, kommt eine Kürzung um Werbungskosten nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199413007... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0229 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind für die Abgrenzung der beruflichen Aufwendungen von jenen der privaten Lebensführung maßgebend und gelten daher gleichermaßen für den betrieblichen wie für den außerbetrieblichen Bereich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluß aus der Partei und in weiterer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluß aus der Partei und in weiterer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 93/15/0127

Betriebsgegenstand der am 12. November 1987 gegründeten, am 28. Dezember 1987 in das Firmenbuch eingetragenen Beschwerdeführerin ist der Erwerb, die Instandsetzung und Verbesserung, die Verwaltung und Vermietung sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Zur Aufbringung der hiefür erforderlichen Mittel sollte die als Treuhandkommanditistin fungierende ÄV GmbH mit dritten Personen (in der Folge: Treugeber) Treuhandverträge abschließen, wobei d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 93/15/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, einem bauausführenden Unternehmer durch Jahre hindurch einen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, ohne daß dieser eine nennenswerte Leistung erbringt. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0132

Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, erwarben gegen Ende des Jahres 1986 je zur Hälfte ein Gebäude mit zwei Wohnungen, welches sie in den Jahren 1987 bis 1990 sanierten bzw umbauten. In den Jahren 1987 bis 1989 berücksichtigte das Finanzamt erklärungsgemäß die von den Beschwerdeführern für die Sanierung bzw den Umbau der Wohnungen beantragten Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988 im Höchstausmaß, wobei die diesbezüglichen Bescheide für die Jahre 1987 und 1988 in Rechtskraft erwuch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0132

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §2 Abs3 Z6 impl;EStG 1972 §2 Abs4 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0045 E 25. November 1986 RS 1(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Vorsteuern und Werbungskosten können bereits steuer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 93/13/0296

Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 96/13/0172

Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In seinen Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1992 und 1993 hatte er eine Wiener Adresse als Wohnort angegeben. Die in den Verwaltungsakten einliegenden Lohnzettel für die Jahre 1992 und 1993 weisen demgegenüber allerdings ebenso wie die für diese Jahre vorgelegten Versicherungsbestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben eine Adresse in M. als Wohnort des Beschwerdeführers aus. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 96/13/0172

Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In seinen Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1992 und 1993 hatte er eine Wiener Adresse als Wohnort angegeben. Die in den Verwaltungsakten einliegenden Lohnzettel für die Jahre 1992 und 1993 weisen demgegenüber allerdings ebenso wie die für diese Jahre vorgelegten Versicherungsbestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben eine Adresse in M. als Wohnort des Beschwerdeführers aus. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Wird dem Abgabepflichtigen für die Reinigung seiner Dienstkleidung vom Dienstgeber gesondert Ersatz geleistet, können Werbungskosten insoweit nicht anfallen (Hinweis E 15.11.1994, 90/14/0216). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996130172.X02 Im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen nur die für den Haushalt des Abgabepflichtigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

Entscheidungen 1.351-1.380 von 2.510

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