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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der ersten Zeit nach dem Grundkauf nicht erwartet werden, daß er die Kosten für die vorübergehende Anmietung einer familiengerechten Wohnung auf sich nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150114.X02Im RIS seit
20.11.2000