Der Beschwerdeführer erzielt als AHS-Lehrer in den Fächern bildnerische Erziehung und Werkerziehung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er bekleidet auch die Funktion eines Leiters der im Bundesland eingerichteten Arbeitsgemeinschaft für bildnerische Erziehung. In Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Jahre 1989, 1990 und 1991 machte der Beschwerdeführer zahlreiche Aufwendungen (1989 S 48.150,--, 1990 S 83.761,-- und 1991 S 65.292,--) als Werbungskosten gel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 impl;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/29 93/13/0013 5
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Aufwendungen, die i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Sind sowohl Messen und Ausstellungen als auch die Lektüre der entsprechenden Literatur nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Inter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Die Errichtung eines Architekturdokumentationszentrums an der Schule, an der der Abgabepflichtige unterrichtet, die Teilnahme an Planungsgesprächen und sonstigen Aktivitäten (etwa d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Familie - seine Gattin erzielt keine Einkünfte - ein Haus am Familienwohnsitz in G. Seit 1. Jänner 1987 ist er als Arzt am Krankenhaus in R beschäftigt; aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Jahre 1991 bis 1993 machte er Fahrtspesen (jährlich zwischen ca. 31.000 S und 59.000 S) und Kosten einer kleinen Mietwohnung in R (jährlich zwischen ca. 54.000 S und 65.000 S) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Familie - seine Gattin erzielt keine Einkünfte - ein Haus am Familienwohnsitz in G. Seit 1. Jänner 1987 ist er als Arzt am Krankenhaus in R beschäftigt; aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Jahre 1991 bis 1993 machte er Fahrtspesen (jährlich zwischen ca. 31.000 S und 59.000 S) und Kosten einer kleinen Mietwohnung in R (jährlich zwischen ca. 54.000 S und 65.000 S) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw entwickeln sich bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv. Werden die Werbungskosten für Pkw-Fahrten mit dem amtlichen Kilometergeld bemessen, ergibt sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr 1994 Einkünfte als Beteiligter an einer auf dem Gebiet des Kabaretts tätigen Gruppe (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) von 424.306 S sowie Einkünfte aus einer einzelunternehmerisch ausgeübten Tätigkeit als Schauspieler und Autor von -110.295 S. Im Rahmen der Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für den einzelunternehmerischen Betrieb machte der Beschwerdeführer u.a. folgende Betriebsausgaben geltend: Friseur, B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Mit Tonträgern wird ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Daraus wird deutlich, daß diese Tonträger auch - und zwar nicht nur in völlig untergeordnetem Ausmaß - die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung der Schallplatten und Kassetten sind daher nicht zum Abzug zuzulasse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169; E 16.4.1991,90/14/0043). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringt, die im rege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Hinweis E 23.5.1984, 82/13/0184). Unabhängig davon, ob es sich um Werke der klassischen Liter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH dürfen Aufwendungen für sogenannte bürgerliche Kleidung, die auch privat genutzt werden kann, auch dann nicht einkünftemindernd geltend gemacht werden, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Anders verhält es sich jedoch mit solchen Bekleidungsstücken, die als Kostüm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;EStG 1988 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Besuch von Kulturveranstaltungen gehört auch zur privaten Lebensführung. Die entsprechenden Aufwendungen zählen daher in vollem Umfang zu den gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwendungen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Tz 5 zu § 20 EStG 1988, Stichwort "Theaterbesuche"). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich bzw beruflich genutzt wird und die ausgeübte Tätigkeit ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arbeitszimme... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;GmbHG §84;GmbHG §89 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Kapitalerträge stellen Werbungskosten dar, und zwar auch zB Anwaltskosten oder Prozeßkosten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch § 16, Rz 47). Prozeßkos... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1998/22, S 570-572;
Rechtssatz: Weder die selbständige Führung mehrerer Bankkonten noch eine bestimmte buchmäßige Darstellung rechtfertigen es, Verbindlichkeiten allein deswegen als Betriebsschulden anzusehe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit es um die Anpassung des Äußeren an eine Bühnenrolle geht, soweit es also um einen rollenbedingten Friseuraufwand und Kosmetikaufwand geht, hält der VwGH auch unter dem Aspekt des Aufteilungsverbotes eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für nicht gegeben. Dem Aufwand kommt keine r... mehr lesen...