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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich bzw beruflich genutzt wird und die ausgeübte Tätigkeit ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arbeitszimmer notwendig macht (Hinweis E 26.11.1997, 95/13/0061).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150198.X08Im RIS seit
19.02.2002