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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z4;Rechtssatz
Standesvorschriften bewirken nicht, daß Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer freiwilligen Krankenversicherung als beruflich veranlaßt anzusehen sind. Vielmehr sind solche Beiträge den Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0103; E 22.12.1993, 91/13/0128, VwSlg 6854 F/1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140093.X01Im RIS seit
20.11.2000