RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0093

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z4;
EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Standesvorschriften bewirken nicht, daß Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer freiwilligen Krankenversicherung als beruflich veranlaßt anzusehen sind. Vielmehr sind solche Beiträge den Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0103; E 22.12.1993, 91/13/0128, VwSlg 6854 F/1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140093.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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