RS Vwgh 1998/9/10 93/15/0051

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1998/22, S 570-572;

Rechtssatz

Weder die selbständige Führung mehrerer Bankkonten noch eine bestimmte buchmäßige Darstellung rechtfertigen es, Verbindlichkeiten allein deswegen als Betriebsschulden anzusehen, weil sie buchmäßig oder kontenmäßig in bestimmter Weise behandelt werden (Hinweis E 27.1.1998, 94/14/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993150051.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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