Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 96/15/0006 2 Stammrechtssatz Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlaßt, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausma... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Da die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort beim Abgabepflichtigen abstrakt ebenso droht wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, führen die Aufwendungen für einen jahrelang beibehaltenen Zweitwohnsitz am Dienstort und für Familienheimfahrten nicht zu Werb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Da die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort beim Abgabepflichtigen abstrakt ebenso droht wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, führen die Aufwendungen für einen jahrelang beibehaltenen Zweitwohnsitz am Dienstort und für Familienheimfahrten nicht zu Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Werbevertreter und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Jahr 1993 fand beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung statt, deren Gegenstand u.a. die Einkommensteuer für 1991 war. Bei der niederschriftlichen Befragung durch die Prüferin am 19. Februar 1993 gab der Beschwerdeführer an, seine Ehefrau sei bei ihm halbtags beschäftigt, um Telefonanrufe und Telefaxe entgegenzunehmen, ihm im Außendienst benötigte U... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es entspricht nicht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens, dass ein selbständiger Handelsvertreter, der sich häufig auf Geschäftsreisen befindet, allein zum Zwecke der Erreichbarkeit ein ständig mit einem Angestellten besetztes Bür... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §98;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterrichtet an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule Geographie, Informatik und Leibeserziehung. Weiters ist er als Kustos für Leibeserziehung (zuständig für die Beschaffung und Wartung der notwendigen Geräte und Einrichtungen in den Turnsälen) und Bildungsberater (Schullaufbahnberatung für Eltern und Schüler, Konfliktlösung) tätig. An der Universität Wien unterrichtet der Beschwerdeführer im Rahmen des sportwissenschaftlichen Studiums Volleyball. Mit der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Charakter als Werbungskosten anerkannt werden (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0104). Ein Trainingsanzug kann aber keineswegs als Bekleidung angesehen werden, bei der eine private N... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte im Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für 1993 Aufwendungen für den Besuch von Vorbereitungskursen auf die Baumeisterprüfung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen im Jahresausgleichsbescheid nicht. Die Fachrichtung Baumeister entspreche nicht dem Berufserfordernis eines Bautechnikers, durch die Ausbildung zum Baumeister entstehe vielmehr ein völlig neues Berufsbild. Somit lägen steuerlich nicht abzugsfä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist emeritierter Universitätsprofessor. Für das Jahr 1994 machte er Aufwendungen für Reisen (ca. 3 Monate Kanarische Inseln, ca. 1,5 Monate Papua und Borneo) in Höhe von etwa 230.000 S sowie sonstige Aufwendungen (Raumkosten, Fachliteratur, etc.) in Höhe von etwa 170.000 S als Werbungskosten geltend. Zur Begründung: führte er aus, für die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Geologie und Bodenkunde seien die Forschungsreisen erforderlich gewesen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Sowohl im Bereich der betrieblichen Einkünfte als auch im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte sind Fahrten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X01 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Während Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlangung eines Berufes (Ausbildungskosten) zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 EStG 1988 zählen, bilden Berufsfortbildungskosten Werbungskosten. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung ist die Beantwortung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Ablegung der Meisterprüfung im erlernten Lehrberuf ist als Fortbildung zu qualifizieren (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0227). Auch bei einer vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Architekturbüro darf der Besuch der Vorbereitungskurse für die Baumeisterprüfung noch nicht als eine Ausbildung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Zwischen den Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors für Forschungszwecke und den Emeritenbezügen besteht kein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang. Denn ebenso wie ein pensionierter Beamter erhält der Emeritus seine Bezüge unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Sowohl im Bereich der betrieblichen Einkünfte als auch im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte sind Fahrten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X01 Im RI... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Streitzeitraum aus dem Zweitbeschwerdeführer, Dipl. Ing. Erwin B., Dipl. Ing. Dr. Helmut W. und Dipl. Ing. Armin H. gebildet wurde. Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung einer Patentanwaltskanzlei. Der Gewinn wurde in den Streitjahren durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, wobei aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten nicht erkennbar ist, auf welche Weise die Aufteilung der Einkü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus der Vermietung verschiedener Liegenschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1985 bis 1989 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angefallenen Aufwendungen für ein Mietwohnhaus, in dem die Beschwerdeführerin eine Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzte, zur Gänze - und nicht um einen entsprechenden Privatanteil gekür... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, daß gleichartige Aufwendunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Gem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 sind Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG von der USt befreit. § 12 Abs 3 Z 2 legcit normiert, dass die Steuer für sonstige Leistungen, insoweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0119 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes üblicherweise mit 75 bis 100 Jahren anzusetzen (Hinweis E 8.11.1972, 2364/71). Bei entsprechend solider Bauweise des Gebäudes kann jedoch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0119 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes üblicherweise mit 75 bis 100 Jahren anzusetzen (Hinweis E 8.11.1972, 2364/71). Bei entsprechend solider Bauweise des Gebäudes kann jedoch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes tätig. Im Streitjahr 1993 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er im Streitjahr als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA als Funktionsgebühren deklarierte Einnahmen von brutto 91.000 S und aufgrund einer Funktion bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst solche von brutto 81.060 S. Als Beilage zur Einkommensteuererklärung legte er eine Liste diverser A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der AbgPfl, welcher eine Gewerkschaftsfunktion ausübt, im Rahmen eines Maturajubiläums durch die Einladung von Professoren mit 100 S verausgabt hat oder wenn er sich durch Süßigkeitsspenden "splendid" gegeben hat, ist nicht zu erkennen, daß ein solches Verhalten unterblieben wäre, hätte er nicht die ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Gemeinschaftlichkeit und Solidarität können, wie dies die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, nicht durch einseitige Einladungen und Geschenke herbeigeführt werden, wiewohl Einladungen und Gegeneinladungen - eingebettet in einen größeren Zusammenhang - dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, wie Geburtstagsfeiern oder die Bewirtung von Arbeitskollegen, aber auch Gelegenheitsgeschenke, gehören zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Tz 7.3; E 11.7.1995, 91/13/0145; E 26.4.1994, 91/14/0036). ... mehr lesen...