RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0198

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Besuch von Kulturveranstaltungen gehört auch zur privaten Lebensführung. Die entsprechenden Aufwendungen zählen daher in vollem Umfang zu den gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwendungen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Tz 5 zu § 20 EStG 1988, Stichwort "Theaterbesuche").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150198.X07

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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