Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr aus der Tätigkeit als Kursleiter am WIFI Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie als Lehrer für Musik, Französisch und Klavier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen der Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) aus seiner selbständigen Arbeit machte er Einnahmen von S 30.001,14 und detailliert aufgeschlüsselte Betriebsausgaben im Ausmaß von S 24.948,87 geltend; zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit machte er Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Bezirkshauptmann in G. Mit Bescheiden vom 31. März, 13. April und 22. Juni 1995 erfolgte die Durchführung der Jahresausgleiche für die Jahre 1989, 1990 und 1993 bzw. die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1994. In diesen Bescheiden wurden erklärungsgemäß Aufwendungen für eine Dienstwohnung (bezahlte Dienstwohnungsvergütung und Sachbezugswert) als Werbungskosten berücksichtigt. Die Werbungskosten waren vom Beschwerdeführer im Wesentlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Bezirkshauptmann in G. Mit Bescheiden vom 31. März, 13. April und 22. Juni 1995 erfolgte die Durchführung der Jahresausgleiche für die Jahre 1989, 1990 und 1993 bzw. die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1994. In diesen Bescheiden wurden erklärungsgemäß Aufwendungen für eine Dienstwohnung (bezahlte Dienstwohnungsvergütung und Sachbezugswert) als Werbungskosten berücksichtigt. Die Werbungskosten waren vom Beschwerdeführer im Wesentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0198 6 Stammrechtssatz Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Hinweis E 23.5.1984, 82/1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen anzusehen, die einem anderen gege... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4 Abs4;StruktAnpG 1996 Art39 Z22; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Die Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu Art 39 Z 22 StruktAnpG 1996, BGBl 201, dass ein unter das Abzugsverbot fallender Mischaufwand ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für eine Stereoanlage sowie Musikmaterial und Notenmaterial ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen. Denn damit wird jedenfalls ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Die Anteilnahme am Kulturleben ist aber dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/01/20 96/13/0090 8 (ohne letztem Satz; hier: Der bescheidmäßige Abspruch erfolgte immer nur für ein bestimmtes Veranlagun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ergibt sich das objektive Nettoprinzip: Aufwendungen, die durch die Erzielung des Einkommens veranlasst sind, müssen aus der Bemessungsgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit, eine zeitlich unbeschränkt zur Verfügung stehende Wohnungsmöglichkeit (Eigenheim) für die Familie gegen eine auf Dienstzeit befristete Wohnung einzutauschen (im Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Keine Renten sind wiederkehrende Leistungen, die auf einem laufenden Leistungsaustausch beruhen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, 04te Auflage, Rz 18). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht schon... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Interpretation des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 ergibt, dass jedenfalls dann, wenn eine Einkunftsquelle den Aufwand für das Arbeitszimmer bedingt, die andere aber nicht, der Mit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Die Beibehaltung einer Wohnung wegen einer rechtlich abgesicherten Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Dienstverhältnisses mag zwar ein zweckmäßiges Vorgehen sein, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen hinsichtlich der Rundfunkgebühr und Radiogebühr ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen. Diese Kosten stellen typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen (Hinweis E 16.9.1992, 90/13/0291). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte (Hier: Der Abgabepflichtige hat seinen ordentlichen Wohnsitz am Dienstort und lebt dort in einer Dienstwohnung; seinen Familienwohnsitz behält er bei.) Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Kosten, die mit der Beistellung einer Wohnung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den (einzelnen) Betrieb veranlasst sind. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen aus der betreffenden außerbetrieblichen Einkunftsq... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Eine Vermögensumschichtung schließt eine dauernde Last aus (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0129). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X07 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Steht ein Aufwand (eine Ausgabe) eindeutig in dem für seine einkunftsmindernde Berücksichtigung erforderlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle und besteht ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Aufwendungen (Ausgaben) für Arbeitszimmer unterscheiden sich lediglich darin von sonstigen Betriebsausgaben und Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen anzusehen, die einem anderen gege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Keine Renten sind wiederkehrende Leistungen, die auf einem laufenden Leistungsaustausch beruhen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, 04te Auflage, Rz 18). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §18 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029
Rechtssatz: Eine Vermögensumschichtung schließt eine dauernde Last aus (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0129). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X07 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule Lehrer für Mathematik, Informatik und Leibesübungen; weiters ist er als Vertragslehrer für Tennis und Basketball an einer Volkshochschule tätig. Außerdem erzielt er Einkünfte aus der Vermietung zweier Wohnungen. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1996 machte er Aufwendungen in Höhe von S 64.641,23 geltend. Erläuternd wurde dazu ausgeführt, der überwiegende Teil der beruflichen Tätigkeiten werde zu Hause... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/01/20 98/13/0132 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH können lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Charakter als Werbungskosten anerkannt werden (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0104). Ein Trainingsanzug kann abe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Bfr, ein Lehrer für Mathematik, Informatik und Leibesübungen an einer AHS, ist insoferne im Recht, als er die Ausscheidung eines Privatanteils an den von der Abgabenbehörde erster Instanz ane... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...