Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Prokurist eines Unternehmens kann keinen verantwortlich Beauftragten bestellen, dies hat durch die zur Vertretung nach außen Berufenen (durch den Vorstand der AG) zu erfolgen (siehe VwGH 20.5.1994, Zl 94/02/0160), wobei sich das Ausmaß der Bestellung aus dem Inhalt der Bestellungsurkunde ergibt. Wird jemand für die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitnehmerschutzgesetz sowie dem Arbeitsinspektionsgesetz beauftragt, so ist der Bereich des Arbeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße - wenn auch sorgfältige - Auswahl der auf den jeweiligen Baustellen verantwortlichen Arbeitnehmer sowie die Aussendung von Informationsschreiben iVm stichprobenartiger Nachschau gewährleisten noch kein ausreichendes Kontrollsystem. Abweisung. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn Fritz J als Bevollmächtigter gemäß § 28 Abs 1 AZG, BGBl Nr 461/1969 der "L Gesellschaft mbH" angelastet, daß diese Gesellschaft in der weiteren Betriebsstätte in P zehn namentlich näher angeführte Arbeitnehmer an einzeln angeführten Tagen (diese lagen zwischen dem 3.6.1994 und dem 24.6.1994) über die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden beschäftigt habe. (Die Arbeitszeitüberschreitungen erfolgten entsprechend de... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bevollmächtigte nach § 28 Abs 1 AZG haftet neben dem Arbeitgeber. Bestellt allerdings der nach außen zur Vertretung Berufene (§ 9 Abs 1 VStG) des Arbeitgebers neben dem Bevollmächtigten einen verantwortlich Beauftragten (§ 9 Abs 2 VStG), so wird durch letzteren lediglich die Verantwortlichkeit des nach außen zur Vertretung Berufenen überdeckt, nicht jedoch die Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers gemäß § 9 Abs 2 VStG geht erkennbar dahin, daß sowohl im Interesse der Rechtsstaatlichkeit, als auch zum Schutz des verantwortlichen Beauftragten im vorhinein durch einen Beleg klargestellt sein muß, wer für die Nichteinhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Es soll eine mißbräuchliche Verschiebung der Verantwortlichkeit im nachhinein (etwa im Hinblick auf die h... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist in einem Unternehmen das Kontrollsystem derart organisiert, daß Filialleiter für ihre Filiale verantwortlich sind, welche wiederum von den Rayonsinspektoren überprüft werden und zwar anhand von Checklisten; diese Rayonsinspektoren regelmäßig im Hinblick auf deren Kontrolltätigkeit gegenüber dem Filialleiter vom Beschuldigten überprüft werden, wobei dies auch die Kontrollen der Filialen mitumfaßt, diese Überprüfungen im Abstand von zirka ein bis zwei Wochen im Rahmen von Arb... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der LMKV zuwiderhandelt. Nach § 4 LMKV sind verpackte Waren u.a. mit einer handelsüblichen Sachbezeichnung (Z1), mit Namen und Anschrift des erzeugenden oder verpackenden Unternehmens bzw. des Verkäufers (Z2), mit einem Los oder einer Charge (wenn nicht das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum nach Tag und Monat bestimmt ist; Z... mehr lesen...
Beachte VwSen-240107 v. 2.5.1995 Rechtssatz: Gemäß § 50 Z15 FlUG in der zum Tatzeitpunkt am 13.10.1993 maßgeblichen Fassung BGBl. Nr. 522/1982 beging derjenige eine Verwaltungsübertretung und war mit Geldstrafe bis zu 60.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen einer aufgrund des § 38 Abs.2 oder 4 FlUG erlassenen Verordnung - das war die FlHV - zuwiderhandelte. Mit der FlUG-Novelle BGBl. Nr. 118/1994 wurde in § 38 ein neuer Abs.3 eingefügt; dadurch erhielt der vormalige Abs.4 die nun... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21.10.1992 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie sind als Handlungsbevollmächtigter gemäß § 54 Handelsgesetzbuch der H GmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft am 29.7.1992 auf der Baustelle in Wien, W-gasse Ausländer, und zwar Name Art der Beschäftigung Nationalität L Maksim Maurertätigkeiten Jugoslawien P Gora... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber, welchem laut Vollmachtsurkunde vom 8.11.1990 Handlungsvollmacht nach §§ 1002 ABG und nach § 54 HGB eingeräumt wurde konnte, da dieser nicht (auch) rechtswirksam iSd § 9 Abs 2 und 4 VStG zum verantwortlichen Beauftragten bestellt wurde (insbesondere da der Behörde ein Beweismittel über seine nachweisliche Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nicht vorgelegt wurde) daher auch nicht unter Berufung auf diese Bestimmung für die gegenständl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber in seiner Eigenschaft als Handlungsbevollmächtigter nach § 54 HGB war nicht iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung der H Gesellschaft mbH nach außen berufen, und konnte daher für die gegenständlichen Verwaltungsübertretungen durch dieses Unternehmen nicht unter Bezugnahme auf diese Bestimmung verwaltungsstrafrechtlich haftbar gemacht werden. mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Sportverein, auch bei Aufteilung der Aktivitäten in einzelne Sektionen, ist der ehrenamtliche Obmann der nach § 9 Abs 2 VStG verantwortliche Beauftragte. Auch der Einsatz einer Ausländerin im Rahmen des Tennisbetriebes eines Sportvereines bedarf einer Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, wenn auch diese Tätigkeit nicht mit sonst üblichen Beschäftigungsverhältnissen im freien Wirtschaftsleben vergleichbar ist, da jedenfalls der Schutzzweck des Ausländerbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Pflicht zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Fahrzeugbereifung trifft sowohl den Zulassungsbesitzer als auch den Lenker eines Kraftfahrzeuges. Der Zulassungsbesitzer hat für den vorschriftsmäßigen Zustand seines Kraftfahrzeuges aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Wenn sich der Zulassungsbesitzer zur Erfüllung der Pflicht, das Fahrzeug im vorschriftsmäßigen Zustand zu halten, anderer Personen bedient, kann er die Unmöglichkeit der Einhaltung dieser Vorschrift (§ 5... mehr lesen...
Beachte VwSen-210153 v. 11.4.1995 Rechtssatz: Es steht grundsätzlich fest, daß jeder Abfallerzeuger (ausgenommen private Haushalte und vergleichbare Einrichtungen udgl - § 1 Abs.2 Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991), so auch die B. Warenhandels AG, derartige Aufzeichnungen zu führen und sie auf Verlangen der Behörde vorzulegen hat. Das "Verlangen" der Behörde manifestierte sich im vorliegenden Fall im Schreiben des Magistrates L, Baurechtsamt, als Bezirksverwaltungsbehörde, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bringt vor, daß zur Tatzeit ein abfallrechtlicher Geschäftsführer iSd § 15 Abs.5 AWG bestellt gewesen sei und diese Bestellung im Grunde der Überleitungsvorschrift des § 45 Abs.2 AWG iVm dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4.2.1987, Zl., mit der gesetzmäßigen Erlaubnis ausgestattet und daher auch nach außen wirksam gewesen sei. Der unabhängige Verwaltungssenat hat im Vorverfahren diese Angaben einer amtswegigen Recherche unterzogen und ... mehr lesen...
Beachte VwSen-110021 v. 13.8.1992 Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Auftrag, einen angemessenen Betrag als Sicherheit bei der Behörde zu erlegen, insofern vor, als der im § 37 Abs.1 VStG geforderte begründete Verdacht, daß sich der Beschuldigte (der Lenker) der Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen werde, gegeben war. Als beschuldigte Person kann einerseits nur - wie sich zutreffend aus der Anzeige ergibt - der Lenker, ander... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH mit dem Firmenbuchsitz in N, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ (§9 VStG) zu verantworten, daß die Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH in der Zeit vom 30.01.1991 bis 08.09.1993 gefährlichen Abfall mit der Schlüss... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.2 lit.h WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz, sofern die Tat nicht einer strengeren Strafe unterliegt, mit einer Geldstrafe bis zu S 30.000,-- zu bestrafen, wer eine bewilligungspflichtige Einleitung in eine Kanalisation (§ 32 Abs.4) ohne Bewilligung oder entgegen einer solchen vornimmt. Wer als Indirekteinleiter gemäß § 32 Abs.4 WRG 1959 idF BGBl. Nr. 252/1990 Einbringungen in eine bewilligte Kanalisation vornimmt, bedarf... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...
Rechtssatz: Stirbt die Betreiberin eines Bordells und arbeitet der Beschuldigte als Kellner in diesem Betrieb weiter und nimmt auch die Agenden der Verstorbenen wahr, ist er nicht als Betreiber des Bordells anzusehen, wenn er selbst als solcher nicht auftrat, ihn die im Lokal erwirtschafteten Gewinne nicht zufallen und vom nachmaligen Betreiber des Bordells für seine interimistische Leistungstätigkeit nur ein Gehalt bezog (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Ist Zulassungsbesitzer eines PKW eine Firma "X KG, Y-Erben", die Aufforderung der Lenkerauskunft jedoch an eine nicht existente Firma "X KG, Y-Erben, X, Z", gegangen, so konnten diese Aufforderungen zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers keine Rechtswirkungen entfalten. mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen in einem Unternehmen zwei handelsrechtliche Geschäftsführer, wobei der Beschuldigte augrund eines internen Organisationsschemas für die Bereiche Verkauf, Verwaltung und Finanzen, der weitere Geschäftsführer für technische Angelegenheiten zuständig ist, letzterer neben einem Sicherheitsingenieur auch Mitglied des eingerichteten sicherheitstechnischen Ausschusses ist, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des nicht für den technischen Bereich zustän... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Transportunternehmen mit zehn Sattelzugmaschinen ist eine gegengezeichnete Dienstanweisung an zwei Disponenten, in welcher sie angeleitet werden, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und die dementsprechenden Überprüfungen vorzunehmen und sind Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sofort der Geschäftsführung bekanntzugeben, keine wirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten, da es völlig an der vom Gesetz geforder... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit des zur Vertretung nach außen Berufenen, wenn sich dieser einer tauglichen Person als Erfüllungsgehilfen bedient und jene stets zur sorgfältigen Einhaltung der Vorschriften des AuslBG angehalten hat, er aber für den konkreten Einzelfall keine Vorkehrungen gegen das Versehen seines Erfüllungsgehilfen treffen konnte. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens muß bei der Behörde ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten einlagen. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann aber nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat vorhanden war (etwa... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein leitender Angestellter ist für einen wesentlichen Teilbereich des Betriebes gleichsam Unternehmensführer und befugt, allen ihm in diesem Teilbereich unterstellten Arbeitnehmern Weisungen betreffend Inhalt und Organisation ihrer Tätigkeit sowohl genereller als auch individueller Art zu geben. Eigenverantwortlich bedeutet nicht, daß der betreffende Arbeitnehmer in diesem Bereich völlig weisungsfrei ist. Die Eigenverantworlichkeit eines Arbeitnehmers ist an einem relativen Maß... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Vorstandsanweisung, wonach Hauptabteilung,- Abteilungs-, Betriebs-, Bau- und Montageleiter beauftragt werden, auf das Ausmaß der Überstunden restriktiv einzuwirken und der Hinweis, die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen dürften keinesfalls verletzt werden, reicht als Übertragung der Verantwortlichkeit nicht aus und kann nicht als eine wirksame Bestellung eines verantworlich Beauftragten im Sinne des Gesetzes angesehen werden, so daß das beschuldigte Vorst... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Stellvertreter einer direkt dem Vorstand unterstellten Abteilung ist zum überwiegendsten Teil nur ausführendes Organ und wenn es sich beim Abteilungsleiter um einen leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes handelt, wird die Hauptlinie der Eigenverantwortlichkeit durch diesen vorgegeben, so daß es sich beim Stellvertreter nicht um einen leitenden Angestellten im Sinne des Arbeitsruhegesetzes handelt. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde mit Beschluß der Gesellschafter vom 29.6.1993 als vertretungsbefugter Geschäftsführer der E Gesellschaft m. b.H. abberufen. Diese Abberufung war, wenngleich die Löschung als Geschäftsführer erst nach Ablauf des Tatzeitraumes erfolgte, sofort wirksam. Dies bedeutet, daß der Berufungswerber die ihm zur Last gelegte Tat - bezogen auf den Tatzeitraum - strafrechtlich nicht zu verantworten hat. Diesem Ergebnis steht auch die Bestimmung des § 15 HGB, welche ... mehr lesen...