Rechtssatz: Trotz Mitteilung der Zustimmungserklärung des Beschuldigten an das Arbeitsinspektorat ist, vorliegend, dennoch nicht von einer rechtswirksamen Bestellung des Beschuldigten zum verantwortlichen Beauftragten für die verfahrensgegenständliche Baustelle auszugehen, weil im Unternehmen mehrere Bauleiter zu verantwortlichen Beauftragten bestellt worden sind, ohne dass deren Verantwortlichkeitsbereich klar abgegrenzt wurde. Dies ergibt sich daraus, dass die Bauleiter fallweise auch fü... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Sondernormen des Gewerberechts (siehe § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung) ist im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 VStG normierte Subsidiarität für den Bereich des Gewerberechts § 9 Abs. 2 VStG nicht anwendbar. Die Gewerbeordnung trifft im § 370 Abs. 2 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen für den Bereich des Gewerberechts und ist daher nach § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es muss bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der gegenständlichen Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten eingelangt sein. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehun... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Vornahme eines Kahlschlages im Ausmaß von ca. 0,5 ha im Bereich einer seichtgründigen, schroffen Hanglage mit schwierigen Wiederbewaldungsbedingungen - somit in einem Schutzwald im Sinne des § 21 Abs. 2 lit. c ForstG - ist eine forstbehördliche Genehmigung erforderlich. Der Beschuldigte kann sich seiner Verantwortlichkeit im Sinne des § 90 Abs. 2 ForstG nicht dadurch entledigen, dass er die Entgegennahme von Schlägerungsaufträgen und die Organisation und Durchführung de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten Gesellschaft zu verantworten, dass im näher beschriebenen Tatzeitraum auf den angeführten Grundstücken eine Materialentnahme von Schotter im näher beschriebenen Ausmaß durchgeführt wurde, ohne dass hiefür eine Bergbauberechtigung vorlag. Über den Beschuldigten wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 17 Tage) verhängt. Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind mehrere handelsrechtliche Geschäftsführer und somit mehrere vertretungsbefugte Organe der Gesellschaft vorhanden, so ist grundsätzlich die Verantwortlichkeit jedes dieser vertretungsbefugten Organe gegeben und sind daher für eine Verwaltungsübertretung auch alle Geschäftsführer strafbar. An dieser strafrechtlichen Verantwortlichkeit ändert auch eine firmeninterne Aufteilung der Kompetenzen nichts. Soll eine firmenintern bestehende Aufteilung der Kompetenzen auch zu einer A... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: Gemäß § 9 Z. 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000 vom 17.8.1999, BGBl I Nr 163/99 i.V.m. § 5 Abs 2 der in § 73 Abs 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000 angeführten Verordnung vom 19.12.1995, BGBl Nr 826/1995 idF BGBl I Nr 163/1999, mit der statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden, der Sachgütererzeugung, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16.2.2000, Zahl UVS-06/18/545/1999/1 kann nicht abgeleitet werden, dass die Nichtübermittlung von statistischen Unterlagen nicht strafbar sei. Der UVS Wien hat darin ein Straferkenntnis der damals örtlich zuständigen Wiener Erstbehörde wegen einer Übertretung des (alten) § 11 Abs 1 BundesstatistikG 1965 lediglich aus formalen Gründen wegen eines seiner Ansicht nach mangelhaften Tatvorwurfes (dem Beschuldigte sei im... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber schuldig befunden, am ********* im Gemeindegebiet von S******** als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma F B GmbH gefährliche Güter der Klasse 3, Ziffer 71 ADR (ungereinigt leerer Tankanhänger, letztes Ladegut Klasse 3, Ziffer 31c ADR, UN 1202) dem Lenker des Lastkraftwagens mit dem Kennzeichen **-**** und des Tankanhängers mit dem Kennzeichen **-**** zur Beförderung üb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nach § 9 VStG verantwortliche Person kann sich in Ansehung eines Verstoßes gegen eine die juristische Person treffende Verpflichtung insoweit entlasten, als sie Maßnahmen getroffen hat, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte ist Inhaberin der Gewerbeberechtigung für das gegenständliche Lokal und betreibt dieses als Einzelunternehmerin. Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, dass sie als solche auch das gegenständliche Verhalten (Verweisen eines Gastes mit ürkischer ethnischer Herkunft aus dem Lokal, weil Ausländer unerwünscht seien) einer in ihrem Lokal beschäftigten Person zu verantworten hat. Die Verweisung der Gäste erfolgte im Rahmen des Betriebes des Lokals und die verw... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der F-I-P GmbH zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft von 2.7.1999 bis 15.11.1999 am Standort in S, A-H-Straße 12, das Handelsgewerbe (gem. § 124 Z 10 GewO 1994) ausgeübt worden sei, ohne nach dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers, Herrn R... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zivilrechtliche Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers entfaltet bei Anmeldungsgewerben erst mit der erfolgten Anzeige an die Gewerbebehörde die gewerberechtliche Wirkung. Verantwortlich für die Anzeige der Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers ist gemäß § 39 Abs 4 GewO der Gewerbeinhaber. Ist der Gewerbeinhaber eine juristische Person, so trifft die Verantwortung gemäß § 9 VStG das zur Vertretung dieser juristischen Person nach Außen berufenen Or... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs.1 Futtermittelgesetz - FMG 1993, BGBl. Nr. 95/1993, haben die Aufsichtsorgane Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen, einschließlich ihrer Verpackungen und Behältnisse vorläufig zu beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie entgegen § 3 Abs.2 und 3 Z1 bis 4 oder entgegen § 6 Abs.1 in Verkehr gebracht werden. Die vorläufige Beschlagnahme ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, diese hat binnen zwei Wochen nach Einlangen... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Strafbemessung hat die belangte Behörde keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Bw getroffen. Auch dem Akt sind dazu keine Daten zu entnehmen. In den rechtsfreundlich erstatteten Eingaben sind trotz Aufforderung anlässlich der Akteneinsicht keine Angaben zu den Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen gemacht worden. In einem solchen Fall hätte die belangte Behörde eine dem Parteiengehör zu unterziehende Einschätzung vornehmen sollen, u... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie schon im Ermittlungsverfahren vor der belangten Behörde bestreitet der Berufungswerber die objektive Tatseite auch in seinem Rechtsmittel nicht. Der maßgebende Sachverhalt wurde von der belangten Behörde in einem die Verteidigungsrechte des Beschuldigten wahrenden Verfahren vollständig ermittelt; in der rechtlichen Beurteilung wurde die Tatbestandsmäßigkeit zutreffend angenommen. Der Sachverhaltsfeststellung durch die belangte Behörde und - im Ergebnis - der rechtlichen Beu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.1 Z1 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem § 16 Abs.2 leg.cit. mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen, wer eine verbotene Veranstaltung durchführt (§ 14) oder in seiner Betriebsstätte bzw. mit seinen Betriebseinrichtungen duldet. Nach § 14 Z4 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 ist die Durchführung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ohne Bewilligung (§ 2 Abs.... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemeinden sind, sofern sie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, nicht anders als juristische Personen des Privatrechts verpflichtet, die Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß die Gemeinden die in Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Ausnahmegenehmigungen udgl zu beantragen legitimiert und - um nicht gegen Verwaltungsvorschriften zu handeln - verpflichtet sind. Sind somit Gemeinden in ihrer Privatwirtsc... mehr lesen...
Rechtssatz: Bescheinigt der Beschuldigte im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß er für den abgegrenzten Bereich einer Geschäftsfiliale einen anderen förmlich, mit dessen Zustimmung, zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellte, ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Verletzung des Lebensmittelrechts exkulpiert. mehr lesen...
Rechtssatz: Bestimmt die Geschäftsordnung eines Abfallwirtschaftsverbandes, dass er Verbandsvorsitzende den Verband nach außen vertritt und ist dieser überdies noch Vorstand der Geschäftsstelle, welche vom Beschuldigten als Geschäftsführer und Leiter der Geschäftsstelle geführt wurde, so bleibt der Verbandsvorsitzende verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, da eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich ist. Der Beschuldi... mehr lesen...
Rechtssatz: Übt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft mbH auf Namen und Rechnung dieser Gesellschaft vom 1.8.1995 bis 14.1.1997 am Standort A in Gewinnabsicht den Handel mit Heizungs- und Sanitäranlagen aus, ohne daß sie die dafür erforderliche Handelsgewerbeberechtigung erlangt hat, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Komplizierte Rechtslage durch divergierende Bescheide (Bezirkshauptmannschaft und Bürgermeister). Überschneidungen von Gewerbe- und Veranstaltungsrecht; Auswirkung im Strafverfahren; Vorwerfbare Rechtsirrtümer. Kein geringes Verschulden im Sinne des § 21 Abs. 1 VStG, aber Herabsetzung der Strafe, weil die rechtswidrige Sperrstundenverlängerung durch den Bürgermeister von P. zur Überschreitung des Bescheides der BH LL animierte. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 1 GewO können auch juristische Personen Gewerbe ausüben, sie müssen jedoch zwingend einen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben. Aus § 370 Abs 2 GewO ergibt sich zur Verantwortlichkeit für ein von einer juristischen Person gesetztes gewerberechtlich strafbares Verhalten eine Sonderregelung, welche der allgemeinen Verantwortlichkeitsregelung in § 9 VStG vorgeht. Der gemäß § 9 VStG verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführer einer juristischen Person ist ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer, nicht den gewerberechtlichen (VwGH 28.3.1980, 2665/79). Ist der Beschuldigte zur Tatzeit gewerberechtlicher Geschäftsführer der GesmbH, so gehört er damit nicht zum Kreis jener Personen, die in Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes zur Vertretung nach außen berufen sind. Er könnte zwar verantwortlicher Beauftragter... mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der I-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien, G-gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft von ihrem Sitz aus am 29. September 1994 auf der Baustelle in V, S-seite, folgenden, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften nicht entsprochen hat: I) Als Arbeiten zur Erri... mehr lesen...
Beachte Behandlung vom VwGH abgelehnt, GZ 98/02/0027 vom 20.2.1998 Rechtssatz: Es erfolgt keine Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn aufgrund von überlappenden Verantwortungsbereichen mehrere Personen nebeneinander und auch kumulativ für einen bestimmten Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift bestraft werden können. mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung trifft grundsätzlich jeden zur Vertretung nach außen Berufenen, unabhängig davon, ob dies auf Gesetz oder auf einen sonstigen Rechtsakt zurückzuführen ist, soferne a) die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen oder b) nicht verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs 2 VStG bestellt sind. Liegt eine solche bei der handelsrechtlichen Geschäftsführung der Beschuldigten nicht vor, ist die Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich exkulpi... mehr lesen...
Begründung: Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 7.7.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der H-KG zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Standort in S am 14.11.1995 in der weiteren Betriebsstätte in Wien, L-straße, 4 Kartons Ei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 84 Abs.2 StVO bestimmt, daß außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. (Der zweite Satz dieser Bestimmung ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar). Der Bw verantwortet sich im gesamten Verfahren damit, daß die von ihm angebrachten Tafeln keine Werbungen, sondern Kennzeichnungen von Betriebsstätten wären, zu deren Anbringung er nach § 66 Abs.1 Gewerbeordnung 1994 (im folge... mehr lesen...