Ist Zulassungsbesitzer eines PKW eine Firma "X KG, Y-Erben", die Aufforderung der Lenkerauskunft jedoch an eine nicht existente Firma "X KG, Y-Erben, X, Z", gegangen, so konnten diese Aufforderungen zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers keine Rechtswirkungen entfalten.