RS UVS Kärnten 1992/10/15 KUVS-1132/1/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei einer Anonymverfügung handelt es sich um keine Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten