RS UVS Niederösterreich 1993/08/30 Senat-KR-92-025

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Veröffentlicht am 30.08.1993
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Rechtssatz

Die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens eines "Amtsarztes im Hause" ist keine nach außen gerichtete Verfolgungshandlung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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