Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: § 31 Abs 3 zweiter Satz VStG ist auch auf Straftaten anzuwenden, die vor dem 1.8.1984 (Inkrafttreten dieser Bestimmung) begangen worden sind, vorausgesetzt, dass in diesem Zeitpunkt die Tat (nach der früher bestehenden Rechtslage) noch nicht verjährt und das verwaltungsgerichtliche Verfahren (zumindest... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):85/02/0260 E 21. November 1985 RS 1; E 23. Mai 1985 85/02/0163; 87/03/0092 E 16. September 1987 RS 2; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/09/11 0523/79 1 Stammrechtssatz Mit dem Inkrafttreten des BG vom 2.2.1977, BGBl 101, verlängert sich die Verjährungsfrist, die bis dahin drei Monate betragen hatte, um weitere drei Monate, und zwar in den Fällen, in denen die Verjährungsfrist nach der früheren Rechtslage an diesem Tag oder spät... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 letzter Satz; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
86/02/0171 E VS 5. November 1987 VwSlg 12570 A/1987 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Beschwerde langte am 12. November 1984 beim VwGH ein. Das Erk des VwGH vom 12. März 1986 wurde dem Bf am 27. Mai 1986 zugestellt. Wird diese Zeit des verwaltungsgerichtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Zeit des Verfahrens vor dem VfGH oder VwGH ist in die Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 nicht einzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:19871... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0163 E 23. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Zeit eines Verfahrens vor dem VwGH, das noch am 1. August 1984 anhängig war, ist zumindest ab dem genannten Zeitpunkt in die dreijährige Frist nicht einzurechnen (Hinweis E 25.3.1985, 85/18/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 letzter Satz idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0229 E 25. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Es tritt keine Fristenhemmung nach § 31 Abs 3 letzter Satz VStG idF des BG BGBl Nr. 299/1984 ein, wenn das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem 1.8.1984 endete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine Bescheidberichtigung kann seit der Nov BGBl. Nr. 299/1984 infolge Hemmung der Frist für die Zeit eines Verfahrens vor dem VwGH auch nach Ablauf der 3-jährigen Frist des § 31 Abs 3 1.Satz VStG erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985100019.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen des § 51 Abs 5 VStG können zwar nie eintreten, sofern die Behörde die dort geregelte Befristung beachtet. Dem ist allerdings die Grenze durch § 31 Abs 3 erster Satz VStG gesetzt, wenn es auch sein mag, dass das Ende dieser Frist ohne die Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungs- oder dem Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0645/60 E 12. September 1961 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die Frist des § 31 Abs 3 VStG am Tage der Erlassung des Berufungsbescheides bereits verstrichen war, stand der Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Wege. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier im Zusammenhalt mit § 32 Abs 2 lit a WRG 1959) handelt es sich um ein Dauerdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0163 E 23. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Zeit eines Verfahrens vor dem VwGH, das noch am 1. August 1984 anhängig war, ist zumindest ab dem genannten Zeitpunkt in die dreijährige Frist nicht einzurechnen (Hinweis E 25.3.1985, 85/18/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299VStG §51 Abs5 idF 1984/299 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsbehörde ist - unbeschadet der Vorschrift des § 31 Abs 3 VStG 1950 - neuerlich eine Frist, und zwar von einem Jahr ab Zustellung eines aufhebenden Erk. des VfGH (oder des VwGH) an sie, ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §38 letzter Satz;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach § 38 letzter Satz LMG 1975 bildet kein Dauerdelikt. Wird einem Verlangen einer zuständigen Untersuchungsanstalt nicht innerhalb der gestellten Frist entsprochen, so ist die Tat mit Fristablauf vollendet. Gleichzeitig beginnt die Frist des § 31 Abs 3 VStG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 51 Abs 5 VStG geht es nicht darum, dass die Dauer des Verfahrens vor dem VwGH in die für die Erlassung des Berufungsbescheides vorgesehene Frist nicht eingerechnet werden soll, sondern dass im Verwaltungsstrafverfahren nur bis zum Ablauf eines Jahres eine (nicht bloß auf Einstellung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;
Rechtssatz: § 51 Abs 5 VStG stellt auf den Fall der "Einbringung" der Berufung ab. Diesem Fall steht jedoch die an die belangte Behörde erfolgte Zustellung eines Erkenntnisses des VwGH, mit dem ein im Verwaltungsstrafverfahren ergangener Berufungsbescheid aufgehoben wurde, in Ansehung des Ersatzbescheides gleich (Hinwei... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Innsbruck hatte mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1980 über den Beschwerdeführer wegen der von ihm am 6. November 1979 in Innsbruck begangenen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- verhängt und dem Beschwerdeführer einen Verfahrenskostenbeitrag von S 1.250,-- sowie die Kosten für den Alkotest in der Höhe von S 33,-- auferlegt. Die gegen dieses Straferkenntnis vom Beschwer... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/03/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1078/50 E 6. Dezember 1950 VwSlg 1809/50 RS 1 Stammrechtssatz Sobald der tatsächliche Vollzug einer Verwaltungsstrafe noch innerhalb der Verjährungsfrist eingesetzt hat, kann eine Volls... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/03/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0053/74 E 13. März 1974 VwSlg 8573 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Wenn die Behörde den Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung einer Geldstrafe innerhalb der in § 31 Abs 3 VSt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0051 E 11. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt bilden nicht nur die einzelnen Begehrungshandlungen eine einzige strafbare Handlung, sondern es ist auch die Verjährungsfrist für dieses eine Delikt - unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat - erst von dem Zeitpunkt an zu berechn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. August 1984 erkannte der Landeshauptmann von Tirol den Beschwerdeführer für schuldig, in der Zeit von zumindest 11. Juni 1982 bis zum 28. Jänner 1984 von R aus dem Verkauf der Liegenschaft EZ. 192, Haus Nr. nn1, U, an Dr. HS, wohnhaft in S/BRD, vermittelt und dafür ein Honorar von S 332.190,-- gefordert zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Immobilienmaklergewerbes ist; er habe dadurch das Immobilienma... mehr lesen...
Index: GewerbeO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1VStG §31 Abs3VStG §45 Abs1 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0442/70 E 23. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Ein die Verfolgung ausschließender Umstand ist von Amts wegen wahrzunehmen (Hinweis E 29.11.1963, 2005/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1984040184.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nicht weiter bekämpften Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Mai 1980, Zl. BauR-444/3-1980, war gegen den Beschwerdeführer gemäß § 68 Abs. 2 der OÖ. Bauordnung 1976 eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt worden, weil er als persönlich haftender Gesellschafter der T OHG in V, ohne im Besitz einer rechtskräftigen Baubewilligung zu sein, vor dem 8. Juni 1977 mit der Errichtung einer Entrindungs-, Vermessungs- und Sortieranlage beg... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VVG §3
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage der Unterbrechung der Vollstreckungsverjährung geht die Ungenauigkeit des Titelbescheides im Zweifel zu Lasten der Behörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1981050046.X01 Im RIS seit 21.09.2020 ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2VVG §3
Rechtssatz: Die Frist des § 31 Abs 3 VStG 1950 ist dann gewahrt, wenn die Behörde dem Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung einer Geldstrafe innerhalb der Verjährungsfrist beim zuständigen Gericht eingebracht hat (§ 3 Abs 1 VVG 1950), wobei die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eing... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des der Beschwerde angeschlossenen Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Jänner 1983 ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. März 1981 wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer von ihr am 18. April 1978 begangenen Übertretung - des Kraftfahrgesetzes 1967 - eine Geldstrafe von S 2.500,-- verhängt und die Verfahrenskosten... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/03/0067 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0053/74 E 13. März 1974 VwSlg 8573 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Wenn die Behörde den Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung einer Geldstrafe innerhalb der in § 31 Abs 3 VStG 1950 genann... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 9. März 1976 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 12. November 1975 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) sowie nach § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) zu Geldstrafen von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe acht Tage) nach dem Kraftfahrgesetz sowie S 7.000,-- (Ersatzarreststrafe zehn Tage) und S 300,-- (Ersatzarreststrafe ein Tag) nach der Straßenver... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2VVG §1 Abs1VVG §1 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/03/0034
Rechtssatz: 1. Vollstreckungsverjährung tritt nicht ein, wenn die Eintreibung der Geldstrafe vor Fristablauf begonnen wird. 2. Der Umstand, dass der Verurteilte die von ihm geschuldete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/77 E 5. Dezember 1977 VwSlg 9447 A/1977 RS 7 Stammrechtssatz Gemäß § 31 Abs 3 VStG 1950 ist die Erlassung eines ein Straferkenntnis bestätigenden Berufungsbescheides unzulässig, wenn letzterer erst nach Ablauf der Strafb... mehr lesen...