Mit dem rechtskräftigen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 15. Juni 1973, GZ. I/7-1875/II-1973, war über den Beschwerdeführer wegen einer am 15. Oktober 1970 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1950 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe 7 Tage) verhängt worden. Die gegen diesen Berufungsbescheid erhobene Beschwerde hatte der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 26. September 1973, Zl. 1281/1282/73, als unbegründet abgewiese... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung einer Geldstrafe innerhalb der in § 31 Abs 3 VStG 1950 genannten Verjährungsfrist beim zuständigen Gericht eingebracht hat, dann ist diese Frist gewahrt, es sei denn, daß die Behörde selbst durch eigene Verfügung im Sinne des § 53 Abs 2 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Sommer 1952 gemeinsam mit ihrem Gatten ein Bild aus Österreich ausgeführt, ohne es in der devisenrechtlich vorgeschriebenen Weise anzumelden. Wegen der dadurch begangenen Übertretung des § 17 des Devisengesetzes, BGBl. Nr. 162/1946, wurde über sie mit rechtskräftigem Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. Jänner 1956 gemäß § 23 dieses Gesetzes eine Geldstrafe von 50.000 S verhängt; ferner wurde sie zur Zahlung eines Beitrages zu den Kost... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3
Rechtssatz: Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach Ablauf der im § 31 Abs 3 VStG gesetzten Frist ist nur dann zulässig, wenn noch innerhalb der Frist mit dem tatsächlichen Vollzug begonnen worden ist. (Hinweis E 6.12.1950, 1078/50 VwSlg 1809 A/1950, E 22.6.1954, 473/52 und E 4.12.1958, 1264/57). Europea... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3
Rechtssatz: Bei der Vollstreckung einer Geldstrafe, die auf Antrag der Verwaltungsbehörde durch das Gericht vorgenommen wird, muss jedoch noch vor Ablauf der Verjährungsfrist zumindest ein Pfandrecht an Vermögensstücken des Verpflichteten begründet worden sein, damit das VERWERTUNGSVERFAHREN auch nach Ablauf der Frist durchgeführt wer... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hatte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 6. Juli 1953 der Verwaltungsübertretung nach § 35 Abs. 1 Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, (StPolO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 lit. c StPolO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 50 S (Ersatzarreststrafe 12 Stunden) verhängt, wobei ihm zur Last gelegt wurde, am 23. Oktober 1952 bei einer bestimmten Straßenstelle die vorgeschriebene Geschwindigkeitsverminderung unterl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1078/50 E 6. Dezember 1950 VwSlg 1809/50 RS 1 Stammrechtssatz Sobald der tatsächliche Vollzug einer Verwaltungsstrafe noch innerhalb der Verjährungsfrist eingesetzt hat, kann eine Vollstreckungsverjährung - ausgenommen in den Fällen des § 53 Abs 2 VStG - nicht mehr eintreten. In solchem Falle ist die Behörde in der im § 31 Abs 3... mehr lesen...
Nach den vorliegenden Akten wurde über den Beschwerdeführer im Jahre 1942 eine Geldstrafe von RM 20.000 verhängt, weil er Zigaretten und Getränke in seinem Gastgewerbebetrieb in H zu überhöhten Preisen verkauft habe. Die Vollstreckung dieser Strafe ist damals hinsichtlich eines Betrages von 19.500 RM im Wege der gerichtlichen Exekution veranlasst worden. Das Amtsgericht (Bezirksgericht) Liezen hat mit Beschluss vom 14. Mai 1942, Zl. E 182/42, die Exekution mittels zwangsweiser Pfandre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs1VStG §55 Abs1VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Tilgungsbestimmungen des § 55 Abs 1 VStG beziehen sich nicht auf die Vollstreckung der Strafe. Wenn nämlich die Geldstrafe nicht vollstreckt worden ist, erscheinen die Bestimmung des § 55 VStG für einen verspäteten Vollstreckungsversuch schon darum bedeutungslos, weil in diesem Falle bereits innerhalb der wes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs1VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Abschluß des Exekutionsverfahrens ist der Vollstreckung nicht gleichzusetzen, weil der Vollzug der Exekution rechtlich mit dem Vollzug der Strafe nichts zu tun hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1954:1952000473.X03 Im RIS seit 10.02.2022 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2VVG §3 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1078/50 E 6. Dezember 1950 VwSlg 1809/50 RS 1 Stammrechtssatz Sobald der tatsächliche Vollzug einer Verwaltungsstrafe noch innerhalb der Verjährungsfrist eingesetzt hat, kann eine Vollstreckungsverjährung - ausgenommen in den Fällen des § 53 Abs 2 VStG - nicht mehr eintreten. In solchem Falle ist die Behö... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 19. Dezember 1949, GZ. 536/II/ L 44/3 - 1949, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von 5.000 S, im Falle der Uneinbringlichkeit Arrest in der Dauer von zwei Monaten wegen Übertretung des § 7 Abs. 1 BDStG verhängt. Gleichzeitig wurde ein unzulässiges Entgelt im Betrage von 10.000 S für verfallen erklärt. Als strafbarer Tatbestand wurde angenommen, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 10... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2
Rechtssatz: Sobald der tatsächliche Vollzug einer Verwaltungsstrafe noch innerhalb der Verjährungsfrist eingesetzt hat, kann eine Vollstreckungsverjährung - ausgenommen in den Fällen des § 53 Abs 2 VStG - nicht mehr eintreten. In solchem Falle ist die Behörde in der im § 31 Abs 3 VStG bezeichneten Weise bereits vor Ablauf... mehr lesen...