RS Vwgh 1980/9/22 1390/80

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Veröffentlicht am 22.09.1980
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs3

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0969/77 E 5. Dezember 1977 VwSlg 9447 A/1977 RS 7

Stammrechtssatz

Gemäß § 31 Abs 3 VStG 1950 ist die Erlassung eines ein Straferkenntnis bestätigenden Berufungsbescheides unzulässig, wenn letzterer erst nach Ablauf der Strafbarkeitsverjährung dem Bescheidadressaten im Sinne des § 31 AVG 1950 tatsächlich zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390.X09

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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