RS Vwgh 1986/10/15 86/03/0140

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs3 idF 1984/299;
VStG §51 Abs5 idF 1984/299;

Rechtssatz

§ 51 Abs 5 VStG stellt auf den Fall der "Einbringung" der Berufung ab. Diesem Fall steht jedoch die an die belangte Behörde erfolgte Zustellung eines Erkenntnisses des VwGH, mit dem ein im Verwaltungsstrafverfahren ergangener Berufungsbescheid aufgehoben wurde, in Ansehung des Ersatzbescheides gleich (Hinweis E 17.12.1984, 84/10/0259).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030140.X02

Im RIS seit

05.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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