Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 26. Februar 1996 gemäß § 112 Abs. 3 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) vom Dienst suspendiert. Gemäß § 112 Abs. 4 BDG 1979 waren seine Monatsbezüge seit diesem Zeitpunkt um ein Drittel gekürzt. Mit Bescheid vom 9. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz auf Grund eines Antrages des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 199... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Der Beamte hat in seinem Antrag auf Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung einen geeigneten Lebenssachverhalt darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes die gänzliche Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erfordert (Hinweis E 25.6.1990... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §140;BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Bestreitung des höheren angemessenen Unterhalts iSd § 140 ABGB (und noch viel mehr beim geringeren notwendigen Unterhalt) die Heranziehung des Vermögens ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Ohne jeden Nachweis kann nicht von vornherein angenommen werden, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Strom, Gas und Telefon uneingeschränkt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erforderlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0068 3 Stammrechtssatz Einem suspendierten Beamten, der keinen Dienst leistet, kann eine Einschränkung der bisherigen Lebenshaltung durchaus zugemutet werden, zumal er ohnehin gewisse Aufwendungen einspart, die ihm sonst bei der Dienstausübung entstehen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Die Kosten eines Kindergartens können für die Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 erst berücksichtigt werden, wenn diese Kosten durch eine Berufstätigkeit der Mutter (Ehegattin des suspendierten Beamten) unbedingt erforderlich sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Kosten für eine über die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVA hinausgehende freiwillige private Krankenversicherung zählen nicht zum notwendigen Lebensunterhalt iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 (hier könnten die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung aus dem Verwertungserlös des Vermögens des Beamten wenigstens für die Dauer seiner S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule A tätig. Mit Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E vom 5. Juli 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 92 Abs. 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1994) ein Disziplinarverfahren eingelei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 impl;LDG 1984 §80 Abs4;
Rechtssatz: Dem Vorbringen der Bf, ihre Karenzzeit habe nur unter massiven wirtschaftlichen Opfern und Einschränkungen finanziert werden können, weshalb sich die Bezugskürzung umso wesentlicher auswirkt, ist nicht zu entnehmen, dass und in welcher Weise die Verminderung oder Aufhebung der Kürzung des Monatsbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg; bis zu seiner Suspendierung versah er in der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Zell am See seinen Dienst. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung als Dienst- und Disziplinarbehörde vom 24. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 i.d.F. BGBl. Nr. 389/1994 (BDG 1979), in Verbindung mit § 2 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: Die Verminderung oder Aufhebung der Bezugskürzung ist nicht bloß auf jene Fälle anzuwenden, in denen das Familieneinkommen des Beamten zwar grundsätzlich ausreicht, jedoch durch Exekutionen vermindert wird, sondern auch auf jene Fälle, in welchen das Familieneinkommen von vornherein zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Diesbezüglich kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, mit welchem die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Ruhestandsversetzungsbescheid d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Suspendierung ist die Rechtsfolge der Bezugskürzung kraft Gesetzes verbunden; es besteht aber die Möglichkeit, diese Rechtsfolge seitens der Behörde zu modifizieren. Ein Antrag auf Verminderung oder Aufhebung der Kürzung setzt aber neben sozialen Gründen natürlich die Tatsache de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs4 idF 1988/020;DienstrechtsG Krnt 1985 §147 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der (enge) Zusammenhang zwischen Suspendierungsgrund und dem Ausgang des s... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs4 idF 1988/020;DienstrechtsG Krnt 1985 §147 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Die aus Anlaß der Suspendierung grundsätzlich schon kraft Gesetzes eintret... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten N zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gemäß der Begründung: dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, "1. am 1.4.1992 gegen 9.00 Uhr die Vorstandsdirekt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs6;
Rechtssatz: Eine "Entscheidung" der Disziplinarkommission (iSd § 112 Abs 3 BDG 1979), die im Ergebnis eine Aufrechterhaltung der bis dahin bloß vorläufigen Suspendierung zum Inhalt hat, stellt nichts anderes als eine "Verfügung" der nunmehr eben nicht mehr vorläufigen, sondern endgültigen Susp... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Am 15. Jänner 1992 verlangte der Beschwerdeführer einen Feststellungsbescheid im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 9 Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 - DVV 1981 im wesentlichen mit der Begründung: , d... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Antrag vom 8. April 1992 begehrte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Entscheidung und Zuspruch des Ersatzes des Mehraufwandes, der ihm infolge seiner Suspendierung vom Dienst durch di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;GehG 1956 §20 Abs1;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 92/12/0117 2 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht d... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0222 Rechtssatz: Das Gesetz sieht die Geltendmachung einer Verletzung der Entscheidungspflicht im Rahmen des Verfahrens über die Bescheidbeschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht vor, sondern es bedarf der Einbringung einer besonderen Beschwerdeschrift iSd § 27 VwGG. Wohl kann ein Bf in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anfechten und außerdem (hilfsweise) die S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0222
Rechtssatz: Der Verdienstentgang durch Kürzung der Bezüge, der dem Beamten als Folge der Suspendierung vom Dienst kraft Gesetzes entsteht, darf nicht als Schaden angesehen werden, der im Wege des Aufwande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten O. Der Beschwerdeführer verursachte am 31. Dezember 1984 um 15.40 Uhr als Lenker seines Pkws auf der Bundesstraße 57 in seinem damaligen Dienstort L einen Verkehrsunfall, bei dem er und weitere zwei Personen leicht verletzt wurden. Mit fernschriftlicher Verfügung des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 31. Dezember 1984 wu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn sich aufgrund des strafgerichtlichen Verfahrens in dem der Verurteilung zur Last gelegten Verhalten (Unterlassen) Abweichungen gegenüber jenen Umständen ergeben, die seinerzeit im Suspendierungsbescheid angenommen wurden, so ist dies für das Vorliegen der Tatbestandsvorauss... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs 1 Z 1 GehG ist nicht zu prüfen, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, daß für die Suspendierung seinerzeit als maßgeblich erachtete Begleitumstände (hier Verdacht der Alkoholisierung) eines strafgerichtlich zu ahndenden Verhaltens (hier Verursachung eines Verkehrsu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §115;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt eine strafgerichtliche Verurteilung des Beamten, im Disziplinarverfahren aber keine Verhängung einer Geldstrafe oder die Entlassung (hier: Absehen von einer Disziplinarstrafe), wird die Kürzung des Monatsbezuges ebenfalls endgültig. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die aus Anlaß einer Suspendierung nach § 112 Abs 4 BDG 1979 verfügte Kürzung des Monatsbezuges wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 13 Abs 1 Z 1 GehG nur dann endgültig, wenn zwischen dem der Suspendierung zugrunde liegenden Sachverhalt und der in der strafgerichtlichen Verurteilung festg... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1989, Zl. 89/09/0103, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;
Rechtssatz: Einem suspendierten Beamten, der keinen Dienst leistet, kann eine Einschränkung der bisherigen Lebenshaltung durchaus zugemutet werden, zumal er ohnehin gewisse Aufwendungen einspart, die ihm sonst bei der Dienstausübung entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090068... mehr lesen...