RS Vwgh 1993/4/29 92/12/0117

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Veröffentlicht am 29.04.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4;
GehG 1956 §20 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0222

Rechtssatz

Der Verdienstentgang durch Kürzung der Bezüge, der dem Beamten als Folge der Suspendierung vom Dienst kraft Gesetzes entsteht, darf nicht als Schaden angesehen werden, der im Wege des Aufwandersatzes vom Beamten wieder eingefordert werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120117.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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