RS Vwgh 1999/10/27 97/09/0118

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4;

Rechtssatz

Der Beamte hat in seinem Antrag auf Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung einen geeigneten Lebenssachverhalt darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes die gänzliche Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 unbedingt erfordert (Hinweis E 25.6.1990, 90/09/0068, E 5.12.1996, 95/09/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090118.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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