RS Vwgh 1999/10/27 97/09/0118

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §140;
BDG 1979 §112 Abs4;

Rechtssatz

Zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 ist - unter dem Gesichtspunkt, dass selbst die Bestreitung des höheren angemessenen Unterhalts iSd § 140 ABGB (und noch viel mehr beim geringeren notwendigen Unterhalt) die Heranziehung des Vermögens notwendig macht - demnach auch das Vermögen heranzuziehen und zu verwerten (hier: Verwertung von GmbH-Anteilen und eines keinem dringenden Wohnbedürfnis dienenden Sommerhauses im Wert von ca S 600.000,-).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090118.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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