RS Vwgh 1999/9/13 97/09/0032

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Veröffentlicht am 13.09.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §112 Abs4 impl;
LDG 1984 §80 Abs4;

Rechtssatz

Dem Vorbringen der Bf, ihre Karenzzeit habe nur unter massiven wirtschaftlichen Opfern und Einschränkungen finanziert werden können, weshalb sich die Bezugskürzung umso wesentlicher auswirkt, ist nicht zu entnehmen, dass und in welcher Weise die Verminderung oder Aufhebung der Kürzung des Monatsbezuges zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes der Bf und ihrer Familienangehörigen unbedingt erforderlich sein soll (Hinweis E 5.12.1996, 95/09/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090032.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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