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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4 impl;Rechtssatz
Dem Vorbringen der Bf, ihre Karenzzeit habe nur unter massiven wirtschaftlichen Opfern und Einschränkungen finanziert werden können, weshalb sich die Bezugskürzung umso wesentlicher auswirkt, ist nicht zu entnehmen, dass und in welcher Weise die Verminderung oder Aufhebung der Kürzung des Monatsbezuges zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes der Bf und ihrer Familienangehörigen unbedingt erforderlich sein soll (Hinweis E 5.12.1996, 95/09/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090032.X02Im RIS seit
20.11.2000