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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4;Rechtssatz
Kosten für eine über die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVA hinausgehende freiwillige private Krankenversicherung zählen nicht zum notwendigen Lebensunterhalt iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 (hier könnten die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung aus dem Verwertungserlös des Vermögens des Beamten wenigstens für die Dauer seiner Suspendierung vom Dienst weiter bestritten werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090118.X04Im RIS seit
20.11.2000