RS Vwgh 1999/10/27 97/09/0118

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4;

Rechtssatz

Kosten für eine über die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVA hinausgehende freiwillige private Krankenversicherung zählen nicht zum notwendigen Lebensunterhalt iSd § 112 Abs 4 BDG 1979 (hier könnten die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung aus dem Verwertungserlös des Vermögens des Beamten wenigstens für die Dauer seiner Suspendierung vom Dienst weiter bestritten werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090118.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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